Einleitungsbeschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens - EVV-40-BL-26-529

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bisher wurde der HLS-Planer für das Projekt „Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Chemnitz“ nur bis zur Leistungsphase 4 gebunden. Für die fortführung der Arbeiten muss ein Planer für die Leistungsphasen 5-8 beauftragt werden.

Bezeichnung der Maßnahme:

Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Chemnitz

Auszuschreibende Leistung:

Erbringung von Planungsleistungen im Fachgebiet Heizung, Lüftung, Sanitär in den Leistungsphasen 5-8

Vergabenummer:

02-L-40-BL-2026

Vergabeart:

Verhandlungsvergabe

Kostenrahmen: 

20.000,00€

Besonderheiten:

 

Zuschlagskriterien /Gewichtung:

100% Preis

Einleitung:
Handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V?      

ja

Zuschlag:
Handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V?      

Nein, solange der Planansatz im Haushalt nicht überschritten wird handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt:

Die Ausschreibung und Vergabe von Planungsleistungen wie im Sachverhalt beschrieben, über die Vergabestelle des Amtes Neverin durchzuführen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  x   

Ja

 

ergebniswirksam

x

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

420.000,00 €

Gesamtkosten:

20.000,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

12600.09600000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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