Vorlage - VO-42-Fi-26-780

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht er diese mit Einschränkungen aus, so hat die Gemeindevertretung die Gründe anzugeben.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Necke.

Mitwirkungsverbot

Aufgrund des § 24 Absatz 1 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Wulkenzin beschließt gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2020.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

Loading...