Information - I-38-Fi-26-750

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Trollenhagen zum 31.12.2020 wird in der vom Wirtschaftsprüfer geprüften Fassung festgestellt.
  2. Der Bürgermeister der Gemeinde Trollenhagen wird für das Haushaltsjahr 2020 vorbehaltlos entlastet.

Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss legt der Gemeindevertretung folgenden abschließenden Prüfungsvermerk als Grundlage zur Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Trollenhagen zum 31.12.2020 vor:

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Feststellungen des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Trollenhagen zum 31.12.2020 zur Kenntnis genommen.
  2. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat darüberhinausgehende Feststellungen nicht getroffen.
  3. Die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Trollenhagen zum 31.12.2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach § 3 und 3a Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Jahresabschluss nicht den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Trollenhagen zum 31.12.2020 entspricht. Der Jahresabschluss konnte mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert werde.

 

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Anlagen

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