Information - I-36-Fi-26-588
Grunddaten
- Betreff:
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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Sponholz zum 31.12.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Kim Wiedemann-Nimptsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Information
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14.01.2026
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Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Jahresabschluss der Gemeinde Sponholz zum 31.12.2020 wird in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung festgestellt.
- Der Bürgermeister der Gemeinde Sponholz wird für das Haushaltsjahr 2020 vorbehaltlos entlastet.
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss legt der Gemeindevertretung folgenden abschließenden Prüfungsvermerk als Grundlage zur Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Sponholz zum 31.12.2020 vor:
- Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Sponholz zum 31.12.2020 zur Kenntnis genommen.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss hat darüberhinausgehende Feststellungen nicht getroffen.
- Die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Sponholz zum 31.12.2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach § 3 und 3a Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Jahresabschluss nicht den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Sponholz zum 31.12.2020 entspricht. Der Jahresabschluss konnte mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert werde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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