Vorlage - VO-42-ZD-25-772

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) ist für Einrichtungen, die überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dienen, eine Benutzungsgebühr zu erheben. Die Benutzung der Turnhalle Wulkenzin sowie die aktuell geltenden Benutzungsgebühren wurden zuletzt durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.03.2015 (VO-42-HA-2015-143) wie folgt geregelt:

Gemeindeangehörige Vereine:  10,00 € / Stunde

Gemeindefremde Vereine:    14,00 € / Stunde

Kita Wulkenzin:     6,00 € / Stunde

Stundenweise Vermietung:   14,00 € / Stunde

Größere Events:     Verhandlungsbasis

In Anlehnung an die Vorgaben des § 6 Abs. 2 KAG M-V sollen Benutzungsgebühren in regelmäßigen Abständen überprüft und neu kalkuliert werden. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe wurde eine Gebührenkalkulation durchgeführt. Grundlage bilden die Haushaltsjahre 2023 und 2024, da diese die letzten beiden vollständig abgeschlossenen und aussagekräftigen Kalkulationsjahre darstellen. Die Jahre vor 2023 wurden bewusst nicht in die Kalkulation einbezogen, da die Turnhallennutzung aufgrund der Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie nicht bzw. nur eingeschränkt möglich war und somit keine belastbaren Nutzungsdaten vorlagen.

Die Kalkulation ergibt folgende Gebührensätze:

Kostendeckende Gebühr:  64,41 €/Stunde

Mindestnutzungsgebühr:  33,78 €/Stunde (Deckung verbrauchsabhängiger Kosten)

Die Festsetzung der endgültigen Gebührenhöhe obliegt der Gemeindevertretung.

Zur rechtssicheren Nutzungsregelung sowie der Entgeltfestsetzung ist die Einführung einer verbindlichen Benutzungs- und Entgeltordnung erforderlich. Diese regelt sowohl die allgemeinen Nutzungsbedingungen als auch die Höhe der Benutzungsgebühren.

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt auf Grundlage einer Benutzungs- und Entgeltordnung die Anpassung der Benutzungsgebühren für die Turnhalle Wulkenzin wie folgt:

 

Gemeindeangehörige Vereine:  ……………… € / Stunde*

Gemeindefremde Vereine:    ……………… € / Stunde*

Kita Wulkenzin:    ……………… € / Stunde*

Stundenweise Vermietung:   ……………… € / Stunde*

Größere Events:     ……………… € / Stunde / ……………………………….*

*- es kann auch ein einheitliches Entgelt für die Nutzung festgelegt werden.

 

Die Gebührenkalkulation sowie die Benutzungs- und Entgeltordnung hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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Anlagen

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