Vorlage - VO-35-ZD-25-690

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Vereine und Institutionen der Gemeinde Neverin prägen das gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Leben maßgeblich. Sie fördern das ehrenamtliche Engagement, stärken den sozialen Zusammenhalt und erhöhen die Attraktivität der Gemeinde.
Die Gemeindevertretung Neverin beabsichtigt daher, auch im Jahr 2026 eine finanzielle Unterstützung für die ortsansässigen Vereine und Institutionen bereitzustellen.

 

Die Gewährung der Zuwendungen setzt einen entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung sowie eine ordnungsgemäße und vollständige Antragsstellung durch den jeweiligen Verein voraus.

Nach Abschluss des Zuwendungszwecks bzw. des Zuwendungszeitraumes ist die Verwendung der bereitgestellten Mittel durch den Zuwendungsempfänger bis spätestens 31. März des Folgejahres nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis hat eine vollständige Aufstellung der Ausgaben zu enthalten und ist einschließlich aller Belege an das Amt Neverin zu übermitteln.

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Neverin beschließt, für das Jahr 2026 finanzielle Mittel zur Unterstützung der ortsansässigen Vereine und Institutionen wie folgt bereitzustellen:

 

- Volkssolidarität – OG Neverin: ………………… € 

- Neveriner Dorfclub KTO e. V. ………………… €

- Dorfclub Glocksin e. V.:  ………………… €

- Freiwillige Feuerwehr Neverin: ………………… €

 

Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage der eingereichten und geprüften Anträge. Die Zuwendungsempfänger werden verpflichtet, die Mittelverwendung fristgerecht bis zum 31. März des Folgejahres gegenüber dem Amt Neverin nachzuweisen.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkung:

 

Die Höhe der Zuschüsse wird dann Bestandteil der Haushaltsplanung 2026.

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

 

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