Vorlage - VO-34-ZD-25-746
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung eines Ortsteils
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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15.12.2025
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Sachverhalt
Am 03.11.2025 wurde eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen dahingehend beschlossen, einen neuen Ortsteil Luisenhof zu bilden.
Durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde mitgeteilt, dass es zur Bildung eines neuen Ortsteils neben der entsprechenden Bezeichnung und Beschreibung der Lage in der Hauptsatzung außerdem erforderlich ist, einen Grundsatzbeschluss zur Bildung des Ortsteils zu fassen („Innenregelung“).
Erst nach der Beschlussfassung kann die Satzungsänderung zur Bildung eines neuen Ortsteils in Kraft treten.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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413,2 kB
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