Vorlage - VO-34-ZD-25-746

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 03.11.2025 wurde eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen dahingehend beschlossen, einen neuen Ortsteil Luisenhof zu bilden.

Durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde mitgeteilt, dass es zur Bildung eines neuen Ortsteils neben der entsprechenden Bezeichnung und Beschreibung der Lage in der Hauptsatzung außerdem erforderlich ist, einen Grundsatzbeschluss zur Bildung des Ortsteils zu fassen („Innenregelung“).

Erst nach der Beschlussfassung kann die Satzungsänderung zur Bildung eines neuen Ortsteils in Kraft treten.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt einen neuen Ortsteils zu bilden. Die Bezeichnung des neuen Ortsteils soll Luisenhof zu lauten. Die Lage des Ortsteils kann beigefügte textlicher Beschreibung entnommen werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

 

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Anlagen

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