Vorlage - VO-34-Fi-25-744
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Aufnahme eines Investitionskredits
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Neuenkirchen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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15.12.2025
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Sachverhalt
Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Neuenkirchen wurde u.a. für die Investitionen Ortsdurchfahrt Ihlenfeld, Mehrausgaben Radweg, Gehweg Bienenweg, Planung Gewässerausbau II. Ordnung und Anschaffung LF 10 ein Investitionskredit in Höhe von 914.266 € durch die untere Rechtsaufsicht genehmigt. Der Investitionskredit soll aufgenommen werden und eine jährliche Zins- und Tilgungsleistung von 40.000 € haben, so dass der Gemeindehaushalt nicht übermäßig finanziell beansprucht wird. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre, da dann abzusehen ist, dass die Gemeinde alle Erschließungen für einen neuen Eigenheimstandort abgeschlossen hat und die entsprechenden Verkaufssummen dann der Gemeinde zugeflossen sind, um dann den Restbetrag vollständig ablösen zu können.
Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde in Vorleistung gehen muss, ist der Bestand an Liquidität ausgeschöpft. Aktuell hat die Gemeinde Neuenkirchen keine liquide Mittel und befindet sich im Kassenkreditbereich.
Durch den Fachbereichsleiter Finanzen werden dann vergleichbare Angebote eingeholt und der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter erhalten die Ermächtigung, den Kreditvertrag bei dem wirtschaftlichsten Anbieter abzuschließen.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Finanz. Auswirkung
Die Aufnahme des Investitionskredits ist Bestandteil der 1. Nachtragshaushaltsplanung 2025 und wird nun umgesetzt. Zins- und Tilgungsleistungen betragen jährlich 40.000 €.
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
40.000,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
61200.7925300 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen:
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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