Information - I-34-ZD-25-743
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestimmung der Nachbesetzung der freien Plätze in den eingerichteten Ausschüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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15.12.2025
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gem. § 36 KV M-V zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse gebildet, die beratend tätig sind. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, regelt die Hauptsatzung Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse.
Durch die heute beschlossene 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung sind folgende Plätze in den Ausschüssen (neu) zu besetzen (fett geschrieben ist die festgelegte Besetzung gem. Hauptsatzung, in Klammern aufgeführt die derzeitige Besetzung):
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Ausschuss |
Anzahl Gemeindevertreter* |
Anzahl sachkundige Einwohner |
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr |
4 (4) |
2 (2) |
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport |
3 (3) |
1 (0) |
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Finanzausschuss |
3 (3) |
0 (0) |
* die Mehrheit der Mitglieder eines Ausschusses muss aus Gemeindevertretern bestehen (§ 36 Abs. 5 KV M-V)
Die Besetzung der o. g. Ausschüsse erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren, welches in § 32a KV M-V geregelt ist. Demnach kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich (alle müssen einverstanden sein) auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird.
Kommt eine einvernehmliche Verständigung nicht zustande, richtet sich die Zuteilung der Sitze sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen bestimmt folgenden sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport:
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