Information - I-50-LVB-25-549
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl eines weiteren Mitglieds in den Entwicklungsausschuss des Amtes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Amtsausschuss des Amtes Neverin
|
Information
|
|
|
|
04.12.2025
|
Sachverhalt
Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Klose, ist ein weiteres Mitglied des Amtsausschusses in den Ausschuss für Entwicklung, Wirtschaftsförderung, Soziales und Personal (Entwicklungsausschuss) zu wählen.
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach § 136 Abs. 1 KV M-V durch eine Wahl. Abstimmungen über Personalangelegenheiten, die durch ein Gesetz als Wahlen bezeichnet sind, erfolgen geheim, sofern ein Mitglied des Amtsausschusses dies beantragt (§ 135 i. V. m. § 32 Abs. 1 KV M-V). Ansonsten wird offen abgestimmt.
Die folgenden Amtsausschussmitglieder werden zur Wahl vorgeschlagen bzw. stellen sich zur Wahl:
…………
…………
…………
Ein Antrag auf geheime Wahl wird
[ ] nicht gestellt, so dass offen abgestimmt wird.
[ ] gestellt. Gemäß der Geschäftsordnung können aus der Mitte des Amtsausschusses dafür mehrere Stimmzähler (min. zwei) bestimmt werden (§ 9 Geschäftsordnung). Auf dem von der Verwaltung vorbereiteten Stimmzettel werden die Namen der Wahlbewerber (Kandidaten) eingetragen und vervielfältigt. Die Wahl erfolgt in einer Wahlkabine o. ä. mit dem dort bereitgelegten Stift.
Jeder Gemeindevertreter hat so viele Stimmen, wie Ausschusssitze zu besetzen sind (d. h. hier nur 1 Stimme). Das Wahlergebnis lautet wie folgt:
abgegebene Stimmen: ___
ungültige Stimmen: ___
gültige Stimmen: ___
Die gültigen Stimmen entfielen auf die Kandidaten wie folgt:
|
Name |
Anzahl der erreichten Stimmen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Demnach ist ……………………. in den Entrwicklungsausschuss des Amtes Neverin gewählt.
