Vorlage - VO-32-BO-25-616

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeinde Brunn wird die zentrale Regenwasserentsorgung derzeit in bestehenden Kanalnetzen entsorgt, zu denen nur wenige bis keine Daten vorliegen. Derzeit kann keine qualitative oder quantitative Aussage zum Leitungsbestand (Lage und Dimension), zum Leitungszustand, zu den Anschlussnehmern, zu den Einleitstellen, zu technischen Anlagen und zum Unterhaltungszustand getroffen werden. Der Anlagenbestand ist nicht umfassend bekannt oder kartiert. Viele Altanlagen sind gar nicht bekannt. Eine Unterhaltung dieser grundlegenden Infrastruktur findet faktisch nicht statt.

Um diesen Umstand zu ändern und damit letztendlich auch den gesetzlichen Verpflichtungen und der Daseinsvorsorge Folge zu leisten, soll die zukünftige Bewirtschaftung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Friedland erfolgen. Ziel ist es im Verbandsgebiet des WAZ Friedland, sowohl im Bereich des Amtes Neverin als auch des Amtes Friedland, mit den jeweiligen Gemeinden einen Zusammenschluss zu bilden und einen Vertrag mit dem WAZ Friedland abzuschließen. Die zukünftige Aufgabenwahrnehmung durch den WAZ Friedland wird Leistungen der technischen und allgemeinen Verwaltung, bezogen auf den Anlagenbestand, beinhalten. Der WAZ Friedland wird die laufende Unterhaltung des Anlagenbestandes absichern und als Dienstleister bei Investitionen eingesetzt. Der Anlagenbestand bleibt weiterhin im Eigentum der Gemeinde.   

Als grundlegende Voraussetzung für einen koordinierten und zukunftsorientierten Unterhaltungs- und Investitionsbetrieb sind eine Bestandserfassung und eine Bestandsanalyse des Kanalnetzes durchzuführen. Diese Aufgabe wird durch den WAZ Friedland übernommen und ist Teil der vertraglichen Leistung.

Bevor eine Kostenkalkulation auf Grundlage der tatsächlichen Daten zur Entgeltberechnung vorgenommen werden kann, müssen die laufenden Kosten der Verwaltung und der Datenerhebung durch den WAZ Friedland, von den Gemeinden getragen werden. Es wird hierzu eine Kostenteilung auf Basis der Einwohnerzahl zugrunde gelegt.

Eine Aufgabenübernahme durch den WAZ Friedland wird für das Jahr 2027 angestrebt.

Für die verbindliche und dauerhafte Aufgabenübertragung wird ein Vertrag erarbeitet, der in einer gesonderten Beschlussfassung durch die Gemeinde-/ Stadtvertretung zu beraten und zu beschließen sein wird.

Alle Informationen zum derzeitigen Arbeitsstand können Sie der Präsentation in der Anlage entnehmen. Die dargestellte, vorläufige Kostenberechnung soll einen Ausblick auf die zu erwartenden Kosten für die Gemeinde darstellen.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn bekräftigt mit diesem Grundsatzbeschluss den Willen zur zukünftigen Übertragung der Aufgaben - Betreuung und Verwaltung des Regenwasserkanalnetzes im Gemeindegebiet- an den WAZ Friedland.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertragsentwurf zu erarbeiten und die Umsetzung der Aufgabenübertragung mit dem WAZ Friedland und den Genehmigungsbehörden abzustimmen.

Die verbindliche und dauerhafte Aufgabenübertragung wird bei Vorlage eines Vertrages in einer gesonderten Beschlussfassung beraten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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