Vorlage - VO-50-LVB-25-546

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ist das Projekt der Einrichtung einer gemeinsamen zentralen Vergabestelle zwischen dem Amt Neverin und der Stadt Altentreptow initiiert worden. Aufgrund der immer komplexeren Rechtsmaterie im Vergabewesen und der dynamischen Entwicklung im Vergaberecht ist die Einrichtung einer gemeinsamen Vergabestelle insbesondere zur Erhöhung der Rechtssicherheit und in Bezug auf die rechtskonforme Umsetzung sachgerecht und notwendig.

 

Die öffentliche Verwaltung steht vor einem zunehmenden Fachkräftemangel, dies erschwert die fristgerechte und rechtskonforme Abwicklung von Vergabeverfahren. Die Einrichtung einer gemeinsamen Vergabestelle soll sicherstellen, dass Vergabeverfahren effizient, transparent und rechtskonform durchgeführt werden, auch bei begrenzten personellen Ressourcen. Gleichzeitig soll die Dokumentation sämtlicher Vergabeprozesse den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und eine revisionssichere Nachvollziehbarkeit gewährleisten.

 

Das Projekt wurde bereits im laufenden Jahr vorbereitet. Die Kosten werden auf der Grundlage des KGSt-Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes“ sowie der Anzahl der Vergaben (prozentual) auf das Amt Neverin und die Stadt Altentreptow verteilt.

 

Ziel ist es, die gemeinsame Vergabestelle ab dem 01.01.2026 im Amt Neverin zu errichten.

 

Mit der Errichtung wird die interkommunale Kooperation mit der Stadt Altentreptow weiter ausgebaut und gestärkt.

 

Es wird eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen und der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt, den Amtsvorsteher zu beauftragen:

 

1.

eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen zentralen Vergabestelle mit der Stadt Altentreptow zu erstellen und abzuschließen.

 

2.

Die gemeinsame zentrale Vergabestelle wird beim Amt Neverin eingerichtet.

 

3.

Die Kosten werden auf der Grundlage des KGSt-Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes“ ermittelt sowie prozentual nach Anzahl der Vergaben auf die Stadt Altentreptow und das Amt Neverin aufgeteilt.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

x

Ja

x

ergebniswirksam

x

finanzwirsam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

50.000,00 €

Gesamtkosten:

107.955,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

51100.5022000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkung:

Durch diese interkommunale Zusammenarbeit würde die Finanzierung der Personalkosten anhand der Anzahl der tatsächlichen Kosten erfolgen, welche nach Ablauf eines Haushaltsjahres ermittelt werden (erstmals zum 31.01.2027). Für das Haushaltsjahr 2026 erfolgt eine Vorschusszahlung durch die Stadt Altentreptow i. H. v. 50 % (also 53.977,50 EUR) an das Amt Neverin.

 

Die Gesamtkosten sind bereits im Haushlatsplan 2026 veranschlagt.

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

 

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Anlagen

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