Information - I-50-LVB-25-541
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des ersten und ggf. des zweiten Stellvertreters des Amtsvorstehers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Amtsausschuss des Amtes Neverin
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.12.2025
|
Sachverhalt
Aufgrund der Wahl von Herrn Nico Klose zum Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg hat dieser sein Amt als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Neverin zum 12.11.2025 niedergelegt. Nach § 133 KV M-V scheidet Herr Klose damit auch aus dem Amtsausschuss des Amtes Neverin aus. Herr Klose war bis zu diesem Zeitpunkt der 1. stellvertretende Amtsvorsteher, sodass diese Funktion nun neu gewählt werden muss.
Die Wahl der Stellvertretungen wird nach § 139 KV M-V durchgeführt. Demnach wählt der Amtsausschuss aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretungen zwei Personen, die die Amtsvorsteherin oder den Amtsvorsteher im Verhinderungsfall vertreten. Die Reihenfolge der Stellvertretung ist mit der Wahl festzulegen.
Die Stellvertretung erstreckt sich nur auf Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Bei der Durchführung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wird der Amtsvorsteher in gleicher Weise durch den leitenden Verwaltungsbeamten vertreten.
Abstimmungen über Personalangelegenheiten, die durch ein Gesetz als Wahlen bezeichnet sind, erfolgen geheim, sofern ein Mitglied der Gemeindevertretung dies beantragt (§ 135 i. V. m. § 32 Abs. 1 KV M-V). Ansonsten wird offen abgestimmt.
Die Wahl des ersten und – sofern erforderlich – des zweiten Stellvertreters des Amtsvorstehers erfolgt in getrennten Wahlgängen.
Wahl des ersten Stellvertreters des Amtsvorstehers:
Die folgenden Amtsausschussmitglieder werden zur Wahl vorgeschlagen bzw. stellen sich zur Wahl: ……………
Ein Antrag auf geheime Wahl wird
[ ] nicht gestellt, so dass offen abgestimmt wird.
[ ] gestellt. Gemäß der Geschäftsordnung werden aus der Mitte des Amtsausschusses dafür zwei Stimmzähler bestimmt (§ 9 Geschäftsordnung). Auf dem von der Verwaltung vorbereiteten Stimmzettel werden die Namen der Wahlbewerber (Kandidaten) eingetragen und vervielfältigt. Die Wahl erfolgt in einer Wahlkabine o. ä. mit dem dort bereitgelegten Stift.
Jedes Amtsausschussmitglied hat eine Stimme. Das Wahlergebnis lautet wie folgt:
abgegebene Stimmen: ___
ungültige Stimmen: ___
gültige Stimmen: ___
Die gültigen Stimmen entfielen auf die Kandidaten wie folgt:
|
Name |
Anzahl der erreichten Stimmen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Damit ist Herr/Frau _________ zum ersten Stellvertreter des Amtsvorstehers gewählt.
Wahl des zweiten Stellvertreters des Amtsvorstehers: (nur für den Fall, dass Herr Thiele zum ersten Stellvertreter des Amtsvorstehers gewählt wird)
Die folgenden Amtsausschussmitglieder werden zur Wahl vorgeschlagen bzw. stellen sich zur Wahl: ……………
Ein Antrag auf geheime Wahl wird
[ ] nicht gestellt, so dass offen abgestimmt wird.
[ ] gestellt. Gemäß der Geschäftsordnung werden aus der Mitte des Amtsausschusses dafür zwei Stimmzähler bestimmt (§ 9 Geschäftsordnung). Auf dem von der Verwaltung vorbereiteten Stimmzettel werden die Namen der Wahlbewerber (Kandidaten) eingetragen und vervielfältigt. Die Wahl erfolgt in einer Wahlkabine o. ä. mit dem dort bereitgelegten Stift.
Jedes Amtsausschussmitglied hat eine Stimme. Das Wahlergebnis lautet wie folgt:
abgegebene Stimmen: ___
ungültige Stimmen: ___
gültige Stimmen: ___
Die gültigen Stimmen entfielen auf die Kandidaten wie folgt:
|
Name |
Anzahl der erreichten Stimmen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Damit ist Herr/Frau _________ zum zweiten Stellvertreter des Amtsvorstehers gewählt.
