Vorlage - VO-36-Fi-25-580
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende gem. § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V für die Freiwillige Feuerwehr (Jugendfeuerwehr) der Gemeinde Sponholz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Anke Beier
- Verfasser:
- Beier, Anke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.11.2025
|
Sachverhalt
Die Firma RGM Reichelt Gerüst-Montage GmbH hat einen Betrag in Höhe von 100,00 € als Spende für die Freiwillige Feuerwehr Spohnholz überwiesen. Gemäß § 6 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Sponholz entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme einer Spende ab 100,00 €. Gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 12 Abgabenordnung stellt die Spende einen gemeinnützigen Zweck dar.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt auf ihrer heutigen Sitzung gemäß § 44 Absatz 4 KV M-V die Annahme der Geldspende von der
Firma
RGM Reichelt Gerüst-Montage GmbH
Mühlenweg 1
17039 Sponholz
in Höhe von 100,00 € für Förderung der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Sponholz.
Genauere Verwendung der Spende: Dienst- und Schutzausrüstung für die Feuerwehr Sponholz
Finanz. Auswirkung
|
Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
|||||
|
|
Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
||||
|
|
Ja |
|
ergebniswirksam |
|
finanzwirksam |
|
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
||||
|
Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
|||
|
|
||||||
|
b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
|||||
|
Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
||||
|
zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||
|
Bemerkungen: TEST
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
||||
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||||
|
2. folgende Mehreinnahmen: |
||||||
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||||
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||||
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||||
|
Folgekosten (zu a.) und b.)) |
||||||
|
|
Nein |
|||||
|
|
Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
|||
