Vorlage - VO-38-BO-25-749
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Löschwasserbehälters in Hellfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jan Jungmann
- Verfasser:
- Jungmann, Jan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen
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Entscheidung
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19.11.2025
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Sachverhalt
Im Rahmen der Beschlussfassung zur Planung B-Plan Nr. 17 "Erweiterung Gewerbegebiet Hellfeld", Gemeinde Trollenhagen wurde die Löschwasserproblematik für die Erweiterung des Gewerbegebietes durch die Stadtwerke Neubrandenburg aufgeworfen. Wie der beigefügten Stellungnahme auf Seite 5 zu entnehmen ist, können die Stadtwerke nur für den nordöstlichen „alten“ Bereich des Gewerbegebietes die Löschwasserversorgung über das Hydrantennetz für 96m³/2h sicherstellen. Gemäß DVGW – Arbeitsblatt W 405 sind für Gewerbegebiete eine Löschwassergrundschutzbedarf von 192m³/2h vorzuhalten. Für den unteren Bereich des Gewerbegebietes von der L35 in nördliche Richtung verlaufend, muss die Gemeinde demnach noch ein Grundschutz von 96 m³ für 2 Stunden sicherstellen. Auch wenn der Brandschutz über die Berufsfeuerwehr sichergestellt wird. Dies kann durch Löschwasser-Behälter, Becken, Teiche oder Kissen erfolgen. Die Anordnung sollte so erfolgen, dass sich die zu schützenden Einrichtungen/ Gebäude in einem 300-m-Radius um die Löschwasserentnahmestellen befinden. Diese Entfernung beruht auf unter anderem auf der üblichen Schlauchbeladung von Feuerwehrfahrzeugen.
Die Errichtung eines Löschwasserbehälters mit 96 m³/2h Volumen kostet je nach Bauart zwischen ca. 85.000 € und 130.000 €. Eine Förderung von bis zu 50 % kann beantragt werden.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt die grundsätzliche Absicht, in den nächsten Jahren die Löschwasserversorgung im Gewerbegebiet Hellfeld zu verbessern und durch zusätzliche Entnahmestellen zu erweitern. Zu diesem Zweck soll über das Amt Neverin Variantenvergleiche durchgeführt und Fördermittel beantragt werden.
Sofern Fördermittelzusagen vorliegen, sind die erforderlichen Mittel im Haushalt einzuplanen.
Finanz. Auswirkung
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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X |
Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirsam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkung: |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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