Vorlage - VO-38-BO-25-743

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit dem Beschluss der Vorlage VO-38-BO-23-610 vom 20.09.2023 wurde beschlossen die Planung des Gemeindehauses in Trollenhagen auszuschreiben und zu beauftragen.

Nach Rücksprache mit einigen Planungsbüros konnte das Büro Milatz.Schmidt aus Neubrandenburg für die Planung der Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gewonnen werden, welches mit Beschluss VO-38-BO-24-687 vom 28.10.2024 beauftragt wurde.

Die Grundlagenermittlung und die Kostenschätzung liegen nun vor.

Die Kostenschätzung/ der Variantenvergleich

Anlage 1 Vergleichsberechnung Büro Milatz.Schmidt

Anlage 2 Vergleichsrechnung Amt Neverin (unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten)

hat ergeben, dass die Sanierung des Bestehenden Gemeindehauses für die Gemeinde die wirtschaftlichste und kostengünstigste Variante darstellt.

Außerdem hat diese Variante den Vorteil das bestehende Bausubstanz weiter genutzt wird und die Sanierung in mehreren Schritten erfolgen kann, sofern eine Umsetzung als Gesamtmaßnahme aus finanziellen Gründen nicht möglich ist.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt die grundsätzliche Absicht:

 

(  ) Den Umbau und die Modernisierung des bestehenden Gemeindehauses durchzuführen.

      (Variante 1 ca. 2,35 Mio. €)

(  ) Ein neues Gemeindehaus am alten Standort zu errichten.

      (Variante 2 ca. 3,20 Mio. €)

(  ) Ein neues Gemeindehaus an einem neuen Standort zu errichten (z. B. am Hobbyland)

      (Variante 3 ca. 3,50 Mio. €)

 

Außerdem beschließt die Gemeinde, die Planung der Leistungsphasen 3 und 4 der o. g. Variante im Haushaltsjahr 2026 auszuschreiben und zu beauftragen.

Das Amt Neverin wird beauftragt, mögliche Förderungen zu ermitteln und wo möglich Fördermittel zu beantragen. Sofern Fördermittel in ausreichender Höhe zugesichert wurden, wird die Gemeinde das Projekt umsetzen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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