Information - I-38-ZD-25-744

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gem. § 36 KV M-V zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse gebildet, die beratend tätig sind. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, regelt die Hauptsatzung Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse.

 

Durch die Hauptsatzung der Gemeinde Trollenhagen wurde u. a. der der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport als ständiger beratender Ausschuss gebildet. Der Ausschuss aus vier Gemeindevertretern und drei sachkundigen Einwohnern zusammen.

Durch den Rücktritt der in diesen Ausschuss bestimmten sachkundigen Einwohnerin, Frau Neubeck, ist ein neuer sachkundiger Einwohner für diesen Ausschuss zu bestimmen.

 

Die Besetzung des Ausschusses erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren, welches in § 32a KV M-V geregelt ist. Demnach kann sich die Gemeindevertretung einvernehmlich (alle müssen einverstanden sein) auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird.

Kommt eine einvernehmliche Verständigung nicht zustande, richtet sich die Zuteilung der Sitze sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen bestimmt folgenden sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport:

 

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