Vorlage - VO-38-Fi-25-738
Grunddaten
- Betreff:
-
Hundesteuersatzung ab 01.01.2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Anna-Lena Klatt
- Verfasser:
- Anna-Lena Klatt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Trollenhagen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen
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Entscheidung
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19.11.2025
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Sachverhalt
Gemeinden können die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzungen regeln. (§ 5 KV MV) Darunter fällt auch die Hundesteuersatzung. Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Trollenhagen wurde am 05.04.2016 zuletzt geändert.
Nun wurde die Hundesteuersatzung grundlegend überarbeitet und liegt der Gemeinde zur Entscheidung vor.
Wesentliche Änderungen sind die Definition und der Umgang mit gefährlichen Hunden, Änderung der Anzeigepflicht von 14 Tagen auf 1 Monat und die Konkretisierung bei Ordnungswidrigkeiten sowie kleinere Anpassungen.
Durch die angespannte Haushaltslage wird der Gemeinde empfohlen, die Steuersätze anzuheben.
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Bezeichnung |
aktuelle Steuersätze |
Durchschnitt Amtsbereich |
empfohlene Erhöhung |
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für den 1. Hund |
35,00 € |
37,92 € |
40,00 € |
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für den 2. Hund |
70,00 € |
62,50 € |
80,00 € |
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für den 3. Hund |
100,00 € |
96,67 € |
120,00 € |
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für den 1. Gefährlichen Hund |
200,00 € |
215,00 € |
200,00 € |
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für jeden weiteren gefährlichen Hund |
400,00 € |
330,00 € |
400,00 € |
Die Satzung soll ab 01.01.2026 in Kraft treten.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde beschließt die vorliegende Hundesteuersatzung ohne textliche Änderungen. Die Steuersätze werden wie folgt angepasst:
für den 1. Hund 40,00 €
für den 2. Hund 80,00 €
für den 3. Hund 120,00 €
für den 1. Gefährlichen Hund 200,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 400,00 €
Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Finanz. Auswirkung
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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149,5 kB
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