Vorlage - VO-38-BO-25-739

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beauftragte in ihrer letzten Sitzung, am 17.09.2025, die Verwaltung, eine Beschlussvorlage für einen Grundsatzbeschluss zur weiteren Verfahrensweise mit Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Trollenhagen vorzubereiten.

 

Im Rahmen der Diskussionen zur nachhaltigen Energieversorgung und zum Ausbau erneuerbarer Energien ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen auch auf gemeindeeigenen sowie privaten Flächen von wachsender Bedeutung. Um eine einheitliche und rechtssichere Handhabung zu gewährleisten, soll die Gemeindevertretung eine Grundsatzentscheidung zur weiteren Verfahrensweise treffen.

 

Ziel ist es, sowohl Investoren als auch Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit zu geben und zugleich die Interessen der Gemeinde Trollenhagen, insbesondere in Bezug auf Flächennutzung, Ortsbild und Klimaschutz, angemessen zu berücksichtigen.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt, dass die Gemeindevertretung bei Anfragen von Investoren und Vorhabenträgern die an den Bürgermeister und/oder an die Verwaltung gerichtet werden, unverzüglich und offiziell, über eine entsprechende Beschlussanlage, mit einbezogen wird, um bereits von Anfang an Stellung zu dem jeweiligen Vorhaben nehmen zu können um die Entwicklung weiterer Planungsabsichten aktiv steuern zu können.

 

Der Bürgermeister und die Verwaltung werden zur Realisierung dieser Beschlussfassung beauftragt bei etwaigen Anfragen, die Investoren und Vorhabenträger aufzufordern ihre Planungsabsichten zu verschriftlichen um diesen Schriftsatz zur Beschlussfassung (Stellungnahme der Gemeindevertretung) einbringen zu können.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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