Information - I-34-Fi-25-739
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Neuenkirchen zum 31.12.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Kim Wiedemann-Nimptsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Information
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03.11.2025
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Neuenkirchen
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Information
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Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Jahresabschluss der Gemeinde Neuenkirchen zum 31.12.2020 wird in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung festgestellt.
- Der Bürgermeister der Gemeinde Neuenkirchen wird für das Haushaltsjahr 2020 vorbehaltlos entlastet.
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss legt der Gemeindevertretung folgenden abschließenden Prüfungsvermerk als Grundlage zur Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Neuenkirchen zum 31.12.2020 vor:
- Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Neuenkirchen zum 31.12.2020 zur Kenntnis genommen.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss hat darüberhinausgehende Feststellungen nicht getroffen.
- Die Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Neuenkirchen zum 31.12.2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach § 3 und 3a Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Jahresabschluss nicht den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Neuenkirchen zum 31.12.2020 entspricht. Der Jahresabschluss konnte mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert werde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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926,6 kB
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