Vorlage - VO-34-Fi-25-740
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung Jahresabschluss 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Kim Wiedemann-Nimptsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Neuenkirchen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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03.11.2025
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern den Jahresabschluss spätestens am 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamtes der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg.
Ein entsprechender Prüfbericht inklusive Anlagen zum Jahresabschluss liegt allen Mitgliedern der Gemeindevertretung vor.
Mitwirkungsverbot
Aufgrund des § 24 Absatz 1 Kommunalverfassung M-V ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Neuenkirchen beschließt gemäß § 60 Absatz 1 in Verbindung mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 anzuerkennen.
