Vorlage - VO-34-BO-25-737
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Erhöhung der Regenwassergebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen sowie die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marie Laase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Neuenkirchen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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03.11.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 3 Nr. 5 des Abwasserbeseitigungsvertrags hat die TAB jährlich bis zum 30.08. eine Gebührenkalkulation vorzulegen und über notwendige Satzungsänderungen zu informieren. Entsprechend Mitteilung der TAB GmbH vom 27.08.2025, ergibt sich ab 01.01.2026 die Notwendigkeit die Regenwassergebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung zu erhöhen.
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Entgeltart |
Bisheriger Preis |
Preis ab 01.01.2026 |
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Niederschlagswassergebühr |
1,03 €/m³ |
1,08 €/m³ |
Sofern die Gemeindevertretung der Erhöhung zustimmt, ist zeitgleich die Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Neuenkirchen entsprechend zu ändern.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die notwendigen Gebührenanpassungen sowohl über die Mengenals auch über die Grundgebühr zu verteilen. Soweit aus Sicht der Gemeinde der Wunsch besteht, die Grundgebühr anzupassen und dadurch die Mengengebühr zu entlasten, bitten wir um kurzfristige Information.
Mitwirkungsverbot:
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr von 1,03 €/m³ auf 1,08 €/m³ ab dem 01.01.2026 und die damit verbundene 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Neuenkirchen.
Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.
Die Änderung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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92,5 kB
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