Vorlage - VO-32-ZD-25-606

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bis dato waren Gemeinden hinsichtlich der Ortsteile lediglich zu Regelungen über deren Bezeichnung verpflichtet. Nach der Novellierung der KV M-V ist zur Rechtssicherheit außerdem die Pflicht erwachsen, Ortsteile voneinander abzugrenzen. Hintergrund ist, dass die Gemeinde Regelungen treffen kann, die sich nur auf bestimmte Ortsteile beziehen. Zu diesem Zweck müssen die Ortsteile für den Normadressaten eindeutig erkennbar und nachvollziehbar sein.

Es wird vorgeschlagen, die Abgrenzung mittels textlicher Beschreibung der Ortsteilgrenzen unter Verwendung der bereits im Liegenschaftskataster existierenden Einheiten (Flurstück, Flur, Gemarkung) vorzunehmen.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.  

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Brunn.

 

Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung

 

§ 2 wird wie folgt neu gefasst:

Die Gemeinde besteht aus den Ortsteilen Brunn, Dahlen, Ganzkow und Roggenhagen. Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet. Die räumliche Abgrenzung eines jeden Ortsteils der Gemeinde Brunn auf Grundlage des Liegenschaftskatasters ist in Anlage 1 dokumentiert. Anlage 1 ist Bestandteil dieser Hauptsatzung.

 

 

Artikel 2 – Inkrafttreten

 

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

D

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

   

Ja

X

ergebniswirksam

X

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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