Vorlage - VO-32-Fi-25-612

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemeinden können die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzungen regeln. (§ 5 KV MV) Darunter fällt auch die Hundesteuersatzung. Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Brunn wurde am 04.03.2014 zuletzt geändert. Wobei nur die Hebesätze angepasst wurden.

Nun wurde die Hundesteuersatzung grundlegend überarbeitet und liegt der Gemeinde zur Entscheidung vor.

Wesentliche Änderungen sind die Definition und der Umgang mit gefährlichen Hunden, Änderung der Anzeigepflicht von 14 Tagen auf 1 Monat und die Konkretisierung bei Ordnungswidrigkeiten sowie kleinere Anpassungen.

Die Satzung soll ab 01.01.2026 in Kraft treten.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beschließt die vorliegende Hundesteuersatzung ohne weitere textliche Änderungen. Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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