Vorlage - VO-36-ZD-25-570-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung vom 23.07.2025 wurden Festlegungen für die Nutzung der Gemeindehäuser und der Turnhalle getroffen. Es müssen einige Änderungen vorgenommen werden.

 

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt in ihrer heutigen Sitzung die folgenden Änderungen für die Nutzung der Turnhalle in Sponholz sowie eine Ergänzung in der Benutzungs- und Entgeltordnung:

 

1. Das Nutzungsentgelt für die Turnhalle wird erst nach der Kalkulation neu beschlossen, somit gilt hier weiterhin die mtl. Miete in Höhe von 25,56 €. Für kommerzielle Veranstaltungen soll die Miete 200 € pro Tag betragen.

 

2. In der Benutzungs- und Entgeltordnung soll unter 1 c) Sportvereine ergänzt werden.  

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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