Vorlage - VO-38-Fi-25-729
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende gem. § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V für den Spielplatz Trollenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Anke Beier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen
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Entscheidung
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17.09.2025
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Sachverhalt
Die Firma BHK Tief- und Rohrbau GmbH & Co. KG hat einen Betrag in Höhe von 100,00 € als Spende für den Spielplatz Trollenhagen überwiesen. Gemäß § 6 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Trollenhagen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden ab 100,00 EUR. Gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 21 Abgabenordnung (Förderung des Sports) stellt die Spende einen gemeinnützigen Zweck dar.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V die Annahme der zweckgebundenen Geldspende von der
Firma
BHK Tief- und Rohrbau GmbH & Co. KG
Friedrich-Schott-Straße 9
17033 Neubrandenburg
in Höhe von 100,00 € für den Spielplatz Trollenhagen..
Finanz. Auswirkung
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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