Vorlage - VO-38-Fi-25-726

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Firma SPIE Versorgungstechnik GmbH, Herr Frank Rittmann hat einen Betrag in Höhe von 200,00 € als Spende für den Spielplatz Trollenhagen überwiesen. Gemäß § 6 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Trollenhagen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden ab 100,00 EUR. Gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 21 Abgabenordnung (Förderung des Sports) stellt die Spende einen gemeinnützigen Zweck dar.

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V die Annahme der zweckgebundenen Geldspende von der

Firma
SPIE Versorgungstechnik GmbH

Frank Rittmann

EUREF-Campus 1

40472 Düsseldorf

in Höhe von 200,00 € für den Spielplatz Trollenhagen..

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

Loading...