Vorlage - VO-38-BO-25-736

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Straßen sind gemäß Straßen und Wegegesetz  M-V gemäß § 3 und ihrer Verkehrsbedeutung nach Straßengruppen einzuteilen sowie nach § 7 zu Widmen.

Für die Straßen – Adebarweg, Dachsweg, Dorfstraße, Feldstraße, Fuchsberg, Hasensteig, Igelweg, Waldstraße, Wiesenweg und die Ortsverbindungsstraße Podewall-Buchhof- ist dies bis zum heutigen Tag nicht erfolgt.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), werden durch Beschluss der Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Trollenhagen vom 17.09.2024 nachstehende Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

- Adebarweg, 

- Dachsweg, 

- Dorfstraße, 

- Feldstraße, 

- Fuchsberg, 

- Hasensteig, 

- Igelweg, 

- Waldstraße, 

- Wiesenweg

- Ortsverbindungsstraße Podewall-Buchhof

 

Gemäß als Anlage beigefügter Widmungsverfügung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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