Information - VO-32-Fi-25-592
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationen zur zukünftigen Haushaltsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn
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Information
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13.05.2025
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Geplant
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Finanz- und Bauausschuss
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Information
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30.09.2025
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Geplant
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeindevertretung Brunn
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Information
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12.06.2025
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Sachverhalt
Die Haushaltsplanungen der Gemeinden beginnen ab diesem Haushaltsjahr deutlich früher als gewohnt, damit auch für jede Gemeinde gewährleistet werden kann, dass der nächste Haushaltsplan zeitnah aufgestellt und beschlossen werden kann und die haushaltslose Zeit minimiert wird.
Ich möchte die Gemeindevertreter und Ausschussmitglieder über diese Vorlage darüber informieren und auffordern, dass sie sich soweit organisieren und beraten, dass sie bereits bis zum 31.05.2025 eine grobe Investitions- und Aufwandsplanung für das kommende Haushaltsjahr 2026 vornehmen und diese dann über das Protokoll der Verwaltung übergeben. Hilfreich wäre auch eine Art Prioritätenliste, in der sie ihre Maßnahmen benennen und auch einen Zeitplan zur Realisierung benennen. Nur Sie vor Ort kennen ihre Probleme und Dringlichkeiten am besten. Zu einzelnen Themen ihrer Planung stehen ihnen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus den einzelnen Fachbereichen beratend zur Seite und können diese auch individuell in die Beratung einbeziehen.
So bald die erste grobe Planung pro Gemeinde eingegangen ist, werden dann in den Monaten Juni bis August die Bürgermeister und die Ausschussmittglieder und ggf. weitere Gemeindevertreter durch den Fachbereich Finanzen zu einer gemeindeeigenen Haushaltsplanung in das Amt Neverin eingeladen. In diesen Einzelsitzungen werden dann einzelne Vertreter aus den drei Fachbereichen teilnehmen und die vorgenannten Prioritäten beraten und eine Umsetzung der gewünschten Maßnahmen besprechen.
Bitte wirken Sie als Gemeindevertretung und Ausschussmitglieder bei einer verantwortungsbewussten Haushaltsplanung mit und nutzen die Möglichkeit, die Wünsche und notwendigen Maßnahmen kurz- und mittelfristig einzuplanen.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
