Vorlage - VO-34-ZD-24-674

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im November 2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschlossen, für das Entwerfen eines Hoheitszeichens (Wappen und Flagge) den Heraldiker Herrn Steinbruch zu beauftragen. Dieser hat der Gemeindevertretung verschiedene Entwürfe vorgelegt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen hat sich auf der Sitzung am 17.07.2024 mehrheitlich dafür ausgesprochen, das vorgeschlagene Wappen 2894.7.3.F. grün (siehe Anlage) anzunehmen.

Zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens für das gemeindeeigene Wappen ist nunmehr ein Beschluss notwendig.

Die Begründung zum Wappen durch lautet wie folgt:

Die Gemeinde Neuenkirchen im Amt Neverin des Kreises Mecklenburgische Seenplatte besteht aus den Orten Neuenkirchen, Ihlenfeld, Luisenhof und Magdalenenhöh.

Ihlenfeld wird das erste Mal in einer am 10. April 1326 in Friedland ausgefertigten Urkunde erwähnt, mit der Fürst Heinrich von Mecklenburg dem Kloster Wanzka eine Hebung aus dem Dorfe „Ylenuelde“ schenkte. Die bisweilen weit verbreitete Familie v. Ihlenfeld hat hier ihren Stammsitz und behält das Gut bis in den dreißigjährigen Krieg hinein. Ihr folgen die v. Schwerin, v. Manteuffel, v. Arnim, v. Rieben und die (v.) Michael. 1496 werden in Ihlenfeld 21 Bauernfamilien erfasst, 1766 sind es noch drei, die bis 1800 ebenfalls gelegt werden, so dass es ab diesem Zeitpunkt keinen Bauer mehr im 3 Ort gibt. 1939 hat Ihlenfeld 198 Einwohner.

Neuenkirchen taucht 1366 erstmals auf, als der Ritter Fritz von Bartekow urkundet, zu einer Vikarei in Roga 50 Mark Pacht aus „Nienkercken“ zu legen. Im ausgehenden Mittelalter und der frühen Neuzeit ist Neuenkirchen im Besitz verschiedener Grundeigentümer. Nach 1650 teilen sich sogar mehrere Besitzer Rechte an dem Dorf, bis 1695 Friedrich von Berg mit dem ganzen Gut belehnt wird. Die v. Berg besitzen das Gut mit kurzer Unterbrechung bis 1857, als es in den Besitz der Familie

Stever gelangt. 1496 leben 31 Bauernfamilien in Neuenkirchen, 1766 sind es noch fünf. Bis 1800 werden auch diese gelegt. 1939 werden in Neuenkirchen 202 Einwohner gezählt.

Luisenhof entsteht Ende des 18. Jahrhunderts als Meierei von Neuenkirchen. Anton Friedrich Ernst v. Berg bittet 1795 um Belehnung mit dem Gute Neuenkirchen, wobei er die Meierei Luisenhof einschließt. Nach gegenwärtigem Stand ist das die älteste Erwähnung dieser Meierei. 1878 wird die zu Neuenkirchen gehörende Meierei „Louisenhof“ auf Bitten des Gutsbesitzers Stever zu einem Hauptgut erhoben. Gleichzeitig wird genehmigt, die dort neuerbaute Meierei Magdalenenhöh zu benennen. 1939 hat die Gemeinde Luisenhof 160 Einwohner, 123 in Luisenhof, 37 in Magdalenenhöh.

Bei der Erarbeitung des Wappens der Gemeinde Neuenkirchen war es der Wunsch der Gemeindevertreter, allein durch die Anzahl der Felder im Wappen auf alle vier Orte der Gemeinde hinzuweisen, weshalb ein geviertes Wappen gewählt wurde:

Die gekreuzten Hellebarden wurden dem Familienwappen der v. Ihlenfeld entnommen. Diese führten in Blau zwei silberne ins Andreaskreuz gelegte Hellebarden mit schwarzen Stielen und goldenen Quasten.10 Die Darstellung der anders fingierten Hellebarden wurde für das Gemeindewappen modernisiert. Die enge Verbindung der Einwohner der Gemeinde zu ihrer schützens- und erhaltenswerten Umwelt wird durch den Storch im zweiten Feld symbolisiert, der auch eine symbolische Brücke zwischen dieser natürlichen Umwelt und dem Tun des modernen Menschen schlägt, heißt doch ein Gewerbegebiet in der Gemeinde „Am Storchennest“. Das Hufeisen im dritten Feld ist das Symbol für die in der Gemeinde betriebene Pferdezucht und die historischen Schmieden in den Orten, in einer derer sich sogar das Gemeindebüro befindet. Die ins Kreuz gelegte Sense mit dem Dreschflegel deutet schließlich auf die Bedeutung der Landwirtschaft in der Gemeinde.

Vorschlag der Blasonierung:

Von Silber und Grün geviert: In 1 zwei ins Andreaskreuz gelegte grüne Hellebarden, in 2 ein silberner Storch mit rotem Schnabel und Beinen, in 3 ein silbernes Hufeisen, in 4 ins Andreaskreuz gelegte grüne Sense und grüner Dreschflegel.

(Entwurfsverfasser: Karl-Heinz Steinbruch, Schwerin)

 

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die Eröffnung des Genehmigungsverfahrens für die Annahme eines Gemeindewappens (siehe Anlage, „2894.7.3.F. grün“).

Die Blasonierung lautet wie folgt:

Von Silber und Grün geviert: In 1 zwei ins Andreaskreuz gelegte grüne Hellebarden, in 2 ein silberner Storch mit rotem Schnabel und Beinen, in 3 ein silbernes Hufeisen, in 4 ins Andreaskreuz gelegte grüne Sense und grüner Dreschflegel.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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