Vorlage - VO-34-BO-25-734
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung der öffentliche Verkehrsfläche "Schwarzer Weg".
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christian Sievert
- Verfasser:
- Christian, Sievert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Neuenkirchen
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Vorberatung
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08.09.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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15.09.2025
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Sachverhalt
Straßen sind gemäß Straßen und Wegegesetz M-V gemäß § 3 und ihrer Verkehrsbedeutung nach Straßengruppen einzuteilen sowie nach § 7 zu Widmen.
Für die Straße – Schwarzer Weg- ist dies bis zum heutigen Tag nicht erfolgt.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Neuenkirchen vom 15.09.2025 nachstehende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Gegenstand der Widmung
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1. |
Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche: Feld- und Waldweg, nachfolgend bezeichnet als: |
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„Schwarzer Weg“ |
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2. |
Lage |
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Gemeinde Neuenkirchen OT Ihlenfeld, Gemarkung Ihlenfeld, Flur 1 mit folgenden Flurstücken. |
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Flurstück Nr: 13 |
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Der weg beginnt an der Kreisstraße MSE 73 und verläuft in nordöstliche Richtung bis zur Gemarkungsgrenze. Gemäß beiliegenden Lageplan. |
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3. |
Einstufung |
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Die Einstufung der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4. StrWG M-V als Sonstige öffentliche Straße, hier: Feld- und Waldweg |
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4. |
Zweckbestimmung |
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Der Weg dient dem öffentlichen Verkehr im ländlichen Bereich, insbesondere dem Fuß- und Radverkehr sowie dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sowie dem Anliegerverkehr zu den angrenzenden Grundstücken.Der Weg dient der Bewirtschaftung der anliegenden Ackerflächen und als Wanderweg für die Einwohner der Gemeinde. |
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5. |
Nutzungseinschränkungen |
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Nutzungsart: Fußgängerverkehr, Radverkehr, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Anliegerverkehr
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Nutzerkreis: Fahrzeugverkehr: Berechtigte der Land- und Forstwirtschaft, Anlieger |
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Nutzungszweck: Feld- und Waldweg |
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in sonstiger Weise: - |
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6. |
Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht |
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Träger der Straßenbaulast für die Ortsstraße ist gemäß |
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Unterhaltungspflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, welche über die o.g. Verkehrsfläche bewirtschaftet werden. - |
Finanz. Auswirkung
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen: TEST
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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257,1 kB
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