Vorlage - VO-42-ZD-25-759

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit mehr als 20 Jahren wurde für die kommunalen Wohngebäude der Gemeinde Wulkenzin keine Anpassung der Grundmiete an das Niveau anderer vergleichbarer Wohnobjekte durchgeführt. Auf Grund von gestiegenen Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten in den letzten Jahren ist es daher notwendig, die Grundmiete anzupassen.

Die Analyse der Bestandswohnungen führte zu folgenden möglichen neuen Zielmieten je m² und Monat. Die gesetzlich vorgeschriebene Kappungsgrenze von 20 % wird berücksichtig.

Schulstraße 4-7 5,00 €

Mühlenstraße 4,99 €

Hauptstraße 4,35 €

Die kalkulatorische Gesamterhöhung würde ca. 548,04 € je Monat betragen.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, die vorgeschlagenen Vergleichsmieterhöhung durchzusetzen. Nach Ablauf der 2-monatigen Überlegungsfrist wird die Erhöhung frühestens zum 01.12.2025 greifen sofern das Verlangen den Mietern im September 2025 zugestellt wird.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

X

Ja

X

ergebniswirksam

X

finanzwirksam

 

 

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