Vorlage - VO-35-BO-25-683
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen
Feuerwehr Neverin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Verfasser:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.09.2025
| |||
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Neverin
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.09.2025
|
Sachverhalt
Am 07.08.2025 fand die Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Neverin statt. Zum stellv. Gemeindewehrführer wurde der Kamerad Marcel Salow gewählt.
Gemäß § 12 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des stellv. Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Für die Wahl des stellv. Gemeindewehrführers wurde ein Wahlvorschlag form- und fristgerecht eingereicht.
Der Kamerad Marcel Salow verfügt über folgende Ausbildungen: Truppführer und Gruppenführer.
Damit sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Wahl gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung, Anlage 1 für die Funktion des stellv. Gemeindewehrführers erfüllt.
Für die Ausübung des stellvertretenden Gemeindewehrführer verpflichtet sich der Kamerad Salow, die fehlende Ausbildung – Leiter einer Feuerwehr – innerhalb der nächsten zwei Jahre nachzuholen.
Der Kamerad Marcel Salow ist mit der Übergabe der Ernennungsurkunde zu vereidigen.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin stimmt der Wahl des Kameraden Marcel Salow zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neverin zu und ernennt den Kameraden Salow zum Ehrenbeamten mit Wirkung vom Tag der Zustimmung für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren.
Der Kamerad Salow hat innerhalb der nächsten zwei Jahre die fehlende Ausbildung „Leiter einer Feuerwehr“ nachzuholen.
Der Kamerad Marcel Salow ist mit der Übergabe der Ernennungsurkunde zu vereidigen.
