Vorlage - VO-36-ZD-25-570

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gem. § 6 Abs.1 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern sind für Einrichtungen, die überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen bzw. Personengruppen dienen, Benutzungsgebühren entsprechend der voraussichtlichen Kosten zu erheben. Eine Überdeckung der Kosten soll nicht erfolgen. Aus Gründen des öffentlichen Interesses kann von einer Kostendeckung Abstand genommen werden.

Derzeit wird für das Gemeindezentrum Sponholz sowie für das Gemeindehaus Warlin eine Nutzungsgebühr für die Ganztagsvermietung von 70 €/Tag erhoben. Ein Sportverein mietet das Gemeindehaus Warlin für 25,56 € pro Monat.

Um kostendeckende Benutzungsgebühren veranschlagen zu können, wurde eine Kostenkalkulation unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten der Jahre 2021 bis 2024 vorgenommen.

Die angefügte Benutzungs- und Entgeltordnung ist ein Vorschlag der Verwaltung. Es können auch Änderungswünsche berücksichtigt werden.

 

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt auf Grundlage des § 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern die beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der Räumlichkeiten in den öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Sponholz. Aus Gründen des öffentlichen Interesses wird von der Kostendeckung Abstand genommen. 

Die Kalkulationen haben zur Beschlussfassung vorgelegen und wurden durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

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Finanz. Auswirkung

Die möglichen Gebührenanpassungen führen zu Mehrerträgen und -einzahlungen im Gemeindehaushalt.D

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

  X   

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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