Vorlage - VO-36-BO-25-569

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen einer Gewässerüberprüfung erhielt die Gemeinde den Hinweis durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises, dass es Unregelmäßigkeiten an der bisherigen Einleitstelle des Regenwassers im Gewerbegebiet Warlin gibt. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass es einen Anfangsverdacht auf Einleitung von Schmutzwasser in das Speicher-/ Regenrückhaltebecken gibt. Weiterhin wurde festgestellt, dass keine gültige Einleitgenehmigung für die Regenentwässerung über das Regenrückhaltebecken in das Gewässer 2. Ordnung – Rowabach – vorliegt.

Die Überprüfung und Sachverhaltsermittlung zu der vermuteten Schmutzwassereinleitung wird durch die Verwaltung, unter Einbeziehung der jeweiligen Grundstückseigentümer und dem WAZ Friedland, durchgeführt.

Zur Erlangung einer Einleitgenehmigung (wasserrechtlichen Erlaubnis) seitens der Unteren Wasserbehörde, muss die Gemeinde als Leitungseigentümer Auflagen erfüllen, die den Gesetzmäßigkeiten und Vorschriften entsprechen. Die bisherige Einleitstelle über das Speicher-/ Regenrückhaltebecken kommt dabei nur bedingt in Frage, da es sich zu einem Biotop mit entsprechendem Schutzcharakter entwickelt hat. Nach Ansicht der Unteren Wasserbehörde und der Verwaltung wäre eine Direkteinleitung in den Rowabach die langfristig - wirtschaftlichste Lösung.

Um den Anforderungen zur Erlangung der Einleitgenehmigung zeitnah nachzukommen, muss die Gemeinde entsprechende Haushaltsmittel bereitstellen. Für das Haushaltsjahr 2025 sind für die Umsetzung dieses Projektes keine Mittel geplant worden. Es besteht jedoch die Möglichkeit die bereits geplanten Haushaltsmittel eines anderen Projektes, auf dieses neue und wichtige Projekt umzubuchen. Die Gemeinde könnte das Projekt – Neubau Feuerwehrgarage und Aufenthaltscontainer in Rühlow – verschieben und so die freigewordenen Mittel für die dringend notwendigen Planungs- und Umbauarbeiten an der Regenwasserleitung im Gewerbegebiet Warlin einsetzen. Zum aktuellen Zeitpunkt kann zu den Kosten für den Umbau der Regenwasserleitung und zur Refinanzierung noch keine verbindliche Aussage getroffen werden.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt den Umbau des Regenwasserkanals am Einleitpunkt im Gewerbegebiet Warlin. Um die Durchführung der Umbaumaßnahme abzusichern, wird das Projekt - Neubau Feuerwehrgarage und Aufenthaltscontainer in Rühlow – verschoben. Die dadurch freigewordenen Haushaltsmittel sollen für die notwendigen Plan- und Umbaumaßnahmen am Regenwasserkanal verwendet werden. 

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Finanz. Auswirkung

Die Finanzierung des Regenwasserkanals kann außerplanmäßig durch eine Verschiebung der investiven Maßnahme Neubau Feuerwehrgarage und Aufenthaltscontainer zur Verfügung gestellt werden. Dafür stehen im Haushaltsjahr 2025 maximal 100.000 € zur Verfügung. Dem Produktkonto 55203-0960000 stehen aus dem Produktkonto 12600-0960000 außerplanmäßig maximal 100.000 € zur Verfügung.

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

55203.0960000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 12600.0960000 in Höhe von:

100.000,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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