Vorlage - VO-40-BO-2020-286-3
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 „Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 3“
Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Soziales, Kultur, Bau und Dorfentwicklung der Gemeindevertretung Blankenhof
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
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Entscheidung
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24.07.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinde kann nach § 11 BauGB dann städtebauliche Verträge schließen, wenn die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten erfolgen soll. Dazu gehört u. a. die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie erforderlichenfalls die Ausarbeitung des Umweltberichts. Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgesehene Planaufstellungsverfahren bleibt unberührt.
Durch die Solarpark Blankenhof GmbH & Co. KG wurde die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt. Zur Durchführung dieser Maßnahme verpflichtete sich die Solarpark Blankenhof GmbH & Co. KG zur Übernahme sämtlicher mit der Aufstellung verbundener Kosten. Diese Verpflichtung soll durch den städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB gesichert werden.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt den Abschluss des städtebaulichen Vertrags mit der Solarpark Blankenhof GmbH & Co. KG, in der vorliegenden Fassung von Juni 2025 und ermächtigt den Bürgermeister und seine Stellvertreterin zur Ausfertigung dieses Vertrages.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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164,1 kB
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