Vorlage - VO-35-ZD-25-680

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bürgermeister der Gemeinde Neverin, Herr Nico Klose, hat am 25.06.2025 erklärt, sein Mandat zum 12.11.2025 niederzulegen.

Aus diesem Grund ist gem. § 44 Abs. 10 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) eine Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/der ehrenamtlichen Bürgermeisterin für die Gemeinde Neverin durchzuführen. Die Neuwahl muss als Wahl in einem besonderen Fall gemäß §§ 45 Abs. 3 Sätze 1 und 3 i. V. m. 44 Abs. 10 LKWG M-V spätestens fünf Monate nach Feststellung der Notwendigkeit der Wahl stattfinden.

Die Notwendigkeit einer Neuwahl wurde durch die Gemeindewahlleitung am 26.06.2025 festgestellt und öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 37 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit § 45 Abs. 2 Satz 1 LKWG M-V bestimmt die Gemeindevertretung den Tag der Wahl.

Als Wahltermin wird in Abstimmung mit dem scheidenden Bürgermeister der 26.10.2025 und als möglicher Stichwahltermin der 09.11.2025 vorgeschlagen.

Durch den vorgeschlagenen Wahltermin, skizziert sich der weitere Grobverlauf wie folgt:

09.07.2025  Bestimmung Wahltermin durch die Gemeindevertretung

10.07.2025   Bekanntmachung des Wahltermins mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Website Amt)

26.07.2025  Bekanntmachung des Wahltermins mit Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Amtsblatt; Redaktionsschluss: 15.07.2025)

12.08.2025  Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (75. Tag vor der Wahl)

KW 35/2025  Sitzung Gemeindewahlausschuss für die Zulassung der Wahlvorschläge

bis 04.10.2025  Übermittlung Wahlbenachrichtigungen (bis 22. Tag vor der Wahl)

26.10.2025   Tag der Hauptwahl

KW 44/2025  Feststellung Wahlergebnis bzw. Feststellung der Notwendigkeit einer Stichwahl

09.11.2025  ggf. Stichwahl

KW 46/2025  Feststellung Wahlergebnis durch Gemeindewahlausschuss, Amtsübergabe

Im skizzierten Beispiel haben die Wahlberechtigten der Gemeinde Neverin, die die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 6 LKWG M-V erfüllen, einen Monat Zeit Wahlvorschläge einzureichen. In Anbetracht des letztmöglichen Termins zur Einreichung von Wahlvorschlägen (75. Tag vor der Wahl) und der notwendigen Vorlage eines Führungszeugnisses mit dem Wahlvorschlag (Dauer für die Ausstellung: ca. 2 Wochen), kommt ein früherer Wahltermin und damit verbunden eine weitere Verkürzung der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen m. E. nicht in Betracht.

Mögliche Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl haben keine aufschiebende Wirkung, entsprechend kann nach dem Rücktritt direkt die Amtsübergabe erfolgen.

Ein späterer Wahltermin würde u. a. die Zeit für die Einreichung Wahlvorschlägen verlängern. Da die Notwendigkeit der Neuwahl am 26.06.2025 festgestellt wurde, ist der letztmögliche Wahltermin der 09.11.2025 (Hauptwahl) und 23.11.2025 (mgl. Stichwahl).

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin bestimmt gemäß § 45 Abs. 2 LKWG M-V den 26.10.2025 als Tag der Bürgermeisterwahl. Eine notwendige Stichwahl findet demnach am 09.11.2025 statt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

 x    

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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