Vorlage - VO-35-BO-25-675

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf  den Beitrags- und Gebührentage im April 2025 wurde wir über eine Entscheidung des OVG Mecklenburg-Vorpomern hinsichtlich der Fälligkeiten von Gebühren informiert. (Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 17.08.2021 - 3 LB 189/17).  Das OVG sieht eine Fälligkeitsfrist von zwei Wochen als unverhältnismäßig kurz an. Dem Abgabenschuldner muss nach der Festsetzung der Abgabe eine angemessene Frist verbleiben, in der er die Rechtmäßigkeit des Bescheides überprüfen, sich gegebenenfalls Rechtsrat einholen und dann unter Berücksichtigung von üblichen Banklaufzeiten die Zahlung vornehmen oder einen Antrag nach § 80 Abs. 4 VwGO stellen kann, bevor die Rechtsfolgen der Säumnis eintreten. Eine Fälligkeitsfrist, die kürzer ist als die einmonatige Widerspruchsfrist (vgl. § 70 Abs. 1 VwGO), berücksichtigt diese Interessen nicht hinreichend.

Die Kostenersatzsatzung der Gemeinde Neverin beinhaltet eine 2 Wochen-Regelung. Aus rechtlichen Gründen sollte eine Anpassung auf die Monatsfrist erfolgen.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die 1. Satzung zur Änderung zur Regelung des Kostenersatzes für die Einsätze und Leistung der öffentlichen Feuerwehr der Gemeinde Neverin.

Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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