Vorlage - VO-42-ZD-25-755
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Dorf-App
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin
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Entscheidung
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01.07.2025
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung fasst den Grundsatzbeschlusses, eine Dorf-App zur digitalen Information, der Bürgerinnen und Bürger zu etablieren.
Die App soll zu einer Verbesserung der Bürgernähe führen. Außerdem soll mittels der App eine zeitgemäße Verbreitung von kommunalen Informationen einhergehen und das ehrenamtliche und kulturelle Leben in der Gemeinde Wulkenzin gestärkt werden.
Sofern sich die Gemeindevertretung im Haushaltsjahr 2025 für die „OrtsApp“ von der Firma Appicodo GmbH entscheidet, werden die Initialisierungskosten (einmalig, ca. 1.400 €) vom Amt Neverin getragen. Die laufenden Lizenzgebühren (derzeit 100 €), werden im Haushaltsjahr 2025 ebenfalls durch das Amt Neverin getragen. Ab dem nächsten Haushaltsjahr werden die Kosten voraussichtlich durch die Gemeinde selbstständig getragen werden müssen. Durch die monatlichen Kosten erhält die Gemeinde Wulkenzin drei Administratorenzugänge für die App. Sollten weitere Zugänge (für Admins, Ortsgruppen, Autoren) benötigt werden, belaufen sich die Kosten auf 10,00 €/Zugang/Monat.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
