Vorlage - VO-50-ZD-25-530

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

In der vorangegangenen Amtsausschusssitzung wurde angeregt, zukünftig sowohl im öffentlichen Teil wie auch im nichtöffentlichen Teil der Amtsausschusssitzungen standardmäßig die Tagesordnungspunkte „Bericht des Amtsvorstehers“ und „Anfragen der Amtsausschussmitglieder“ aufzunehmen.

 

Mitwirkungsverbot:

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt die Änderung der Geschäftsordnung vom 08.10.2024 wie folgt.


Artikel 1 – Änderung der Geschäftsordnung


§ 6 Abs. 1 erhält folgende neue Textfassung:

 

Die Sitzungen der Amtsausschusses sind grundsätzlich in folgender Reihenfolge durchzuführen:

a) Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

b) Änderungsanträge zur Tagesordnung

c) Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Amtsausschusses

d) Bericht des Amtsvorstehers über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse des Amtsausschusses

e) Einwohnerfragestunde

f) Abwicklung der Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil

g) Bericht des Amtsvorstehers

h) Anfragen und Mitteilungen der Amtsausschussmitglieder 

i) Schließen des öffentlichen Teils der Sitzung

j) Billigung der Sitzungsniederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung

k) Abwicklung der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil

l) Bericht des Amtsvorstehers und Anfragen der Amtsausschussmitglieder

m) Schließen der Sitzung.

 

Artikel 2 – Inkrafttreten


Die 1. Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

Loading...