Information - I-50-LVB-25-534
Grunddaten
- Betreff:
-
Schriftlicher Verwaltungsbericht (öffentlich)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Verfasser:
- Diekow, Alexander, Müller, Siegler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Neverin
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Information
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05.06.2025
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Sachverhalt
Schriftlicher Verwaltungsbericht (öffentlich) für die Amtsausschusssitzung am 05.06.2025
Verwaltungsleitung
Musterstellenplan M-V
Das Amt Neverin ist federführend für die Überarbeitung des Musterstellenplans des Landes M-V aus dem Jahr 2015 verantwortlich. Die Fördermittel wurden inzwischen bewilligt und die Leistung an den wirtschaftlichsten Bieter (KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH) vergeben.
Derzeit läuft die Fallzahlenerhebung in einer Vielzahl von Verwaltungen in ganz Mecklenburg-Vorpommern.
Die Bearbeitung soll bis September 2025 abgeschlossen sein.
Fachbereich Bau und Ordnung
Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Straßenunterhaltung, Straßenbeleuchtung und Baumbewirtschaftung
• Submissionen sind bis zum 26.05.2025 erfolgt
• Formelle Prüfungen haben stattgefunden
• Materielle Prüfungen noch nicht abgeschlossen
• Im Bereich der Baumbewirtschaftung muss ein Bietergespräch erfolgen
• Nach Abschluss materieller Prüfung (zeitlich nach dem 04.06.2025) erfolgen Auftragserteilungen
• Straßenunterhaltung: Es wurden drei Angebote eingereicht
• Baumbewirtschaftung: Es wurden drei Angebote eingereicht
• Straßenbeleuchtung: Es wurden drei Angebote eingereicht
Amtsverordnung über das Führen von Hunden im Bereich des Amtes Neverin
• Derzeit liegt Verordnung zur Genehmigung nach § 20 Abs. 3 SOG M-V beim Landrat vor
• Erst nach Genehmigung wird VO in Kraft gesetzt
Fundtierkosten Pauschalvertrag
• Vertrag wurde entsprechend der Beschlussfassung vom 03.04.2025 angepasst
• Vertrag liegt derzeit zur Ausfertigung beim Tierheim und Amtsvorsteher vor
Abrechnung Feuerwehreinsätze
• Abrechnungsfähige Einsätze für das Jahr 2020 wurden vollständig umgesetzt
• Abrechnungsfähige Einsätze für das Jahr 2021 wurden vollständig umgesetzt
• Beginn Abrechnung Einsätze für 2022
Gemeinsame kommunale Wärmeplanung für 11 Gemeinden des Amtes Neverin (außer Neddemin)
• Bestandsanalyse, Potenzialanalyse und Eignungsprüfung abgeschlossen
• Erarbeitung Entwurf für Öffentlichkeitsbeteiligung und TöB-Beteiligung bis 07/2025 – dann Beteiligungsverfahren von einem Monat
• Endgültige Planerarbeitung bis September 2025 zur Beschlussfassung
Controlling- und Berichtswesen per 31.05.2025
• Bauleitplanung: 24 laufende Verfahren
• Hoch- und Tiefbau: 54 laufende Baumaßnahmen
• Tech. Brandschutz: 12 laufende Anschaffungsverfahren
• Fördermittelmanagement: 47 laufende Verfahren
• OWIG-Verfahren 2025: 5 Verfahren wurden eingeleitet
Einführung und Nutzen des Standards XPlanung für Flächenplanungen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neverin – Vollvektorisierung von Bauleitplänen in den Standard XPlanung
• Vollvektorisierung der 16 Bauleitplanverfahren des Amtes Neverin zu 33 Prozent abgeschlossen
Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes
• Im September 2025 soll die 63. öffentliche Verbandsversammlung stattfinden, welche die Freigabe des Entwurfs der Teilfortschreibung Wind des RREP MS als zentralen Beratungsgegenstand beinhaltet
• Beginn formelles Beteiligungsverfahren im Stadium Entwurf ab Oktober 2025 wahrscheinlich
• Wahrscheinlich werden im Amtsbereich Amt Neverin im Entwurf keine Potenzialflächen für Windkraftenergieanlagen mehr ausgewiesen sein
Fachbereich Finanzen
Haushaltsplanung 2025
Die Haushaltsplanung ist für das Haushaltsjahr 2025 abgeschlossen.
Der Amtshaushalt ist für das Haushaltsjahr 2025 bekannt gemacht.
Die Haushaltsdurchführung hat für die Gemeinden Brunn, Neddemin, Neuenkirchen, Neverin, Sponholz, Staven, Trollenhagen, Blankenhof, Wulkenzin und Zirzow begonnen. Die Haushalte der Gemeinden Beseritz und Woggersin befinden sich im Genehmigungsverfahren bei der unteren Rechtsaufsicht.
Entwicklung der Ausgleichszahlungen nach dem KiFöG
Ab dem 01.01.2025 hat sich eine wesentliche Änderung des § 27 KiföG M-V ergeben, die der Landtag am 29.01.2025 beschlossen hat. Rückwirkend zum 1. Januar 2025 erfolgt demnach die Beteiligung der Gemeinden als kindbezogener Anteil an den KiföG-Entgelten in Höhe von 31,49 Prozent an den tatsächlichen Platzkosten. Dieses System löst damit die bislang geltende landesweit einheitliche Wohnsitzgemeindepauschale ab. In der Planung 2025 wurden 200 € pro Kind als pauschaler Ansatz berücksichtigt. Wie sich nun die tatsächlichen Platzkosten pro Kind entwickeln kann noch nicht abgesehen werden, da bis zur Endabrechnung März noch die Pauschalbeträge angerechnet werden und dann unterjährig eine Verrechnung erfolgen wird.
In Zukunft werden auch wieder die Gemeinden, auf deren Gebiet sich Kindertagesstätten befinden, an der Entgeltverhandlung für die Platzkosten beteiligt, so dass hier teilweise schon eine Prognose für die zukünftige Haushaltsplanung gegeben werden kann.
Der aktuelle Sachstand sieht so aus, dass die Zahlbeträge der Gemeinden pro Krippenkind in einigen Einrichtungen fast doppelt so hoch sein werden, dafür aber bei den Platzkosten im Hort bei einigen Einrichtungen gespart wird.
Im Moment verhandelt der Landkreis sowie die zuständigen Belegenheitskommunen mit den einzelnen Trägern. Eine konkrete Aussage, wie sich die aktuellen Platzkosten und die entsprechende Umlage für die Kindertagesbetreuung entwickelt, ist noch nicht möglich, da noch nicht alle möglichen neu festgestellten Platzkosten bekannt sind.
Fachbereich Zentrale Dienste
Update Sitzungsmanagementsoftware (Allris)
Der Workshop für die Kommunalpolitiker zur Vorstellung der teils neuen Funktionen sowie zum Austausch von Erfahrungen hat am 13.05.2025 stattgefunden. Neben dem Ablauf der Sitzungsvor- und Nachbereitung wurden insbesondere die Funktionen Beschlussverfolgung, Antragsfunktion (gem. § 29 Abs. 1 KV M-V) und die Einsichtnahme in die gezahlten Aufwandsentschädigungen vorgestellt. An der Veranstaltung haben 17 Kommunalpolitiker teilgenommen.
Update Erstellung der Informationsbroschüre (2. Auflage)
Das Manuskript der 2. Auflage der Informationsbroschüre des Amtes Neverin wurde am 22.05.2025 an den erstellenden Verlag versandt. Entsprechend dem vereinbarten Zeitplan sollte die Broschüre entsprechend Ende Juli 2025 gedruckt sein. Die Broschüre in Gänze wird nicht an alle Haushalte verteilt. Alle Haushalte erhalten lediglich Infoflyer. Diese beinhalten neben einem QR-Code zur Online-Ausgabe der Broschüre den Hinweis, dass die Printausgabe beim Amt Neverin bestellt werden kann.
