Information - I-50-LVB-25-534

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Schriftlicher Verwaltungsbericht (öffentlich) für die Amtsausschusssitzung am 05.06.2025

 

Verwaltungsleitung

 

Musterstellenplan M-V

Das Amt Neverin ist federführend für die Überarbeitung des Musterstellenplans des Landes M-V aus dem Jahr 2015 verantwortlich. Die Fördermittel wurden inzwischen bewilligt und die Leistung an den wirtschaftlichsten Bieter (KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH) vergeben.

 

Derzeit läuft die Fallzahlenerhebung in einer Vielzahl von Verwaltungen in ganz Mecklenburg-Vorpommern.

 

Die Bearbeitung soll bis September 2025 abgeschlossen sein.

 

 

Fachbereich Bau und Ordnung

 

Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Straßenunterhaltung, Straßenbeleuchtung und Baumbewirtschaftung

 Submissionen sind bis zum 26.05.2025 erfolgt

 Formelle Prüfungen haben stattgefunden

 Materielle Prüfungen noch nicht abgeschlossen

 Im Bereich der Baumbewirtschaftung muss ein Bietergespräch erfolgen

 Nach Abschluss materieller Prüfung (zeitlich nach dem 04.06.2025) erfolgen Auftragserteilungen

 Straßenunterhaltung: Es wurden drei Angebote eingereicht

 Baumbewirtschaftung: Es wurden drei Angebote eingereicht

 Straßenbeleuchtung: Es wurden drei Angebote eingereicht

 

Amtsverordnung über das Führen von Hunden im Bereich des Amtes Neverin

 Derzeit liegt Verordnung zur Genehmigung nach § 20 Abs. 3 SOG M-V beim Landrat vor

 Erst nach Genehmigung wird VO in Kraft gesetzt

 

Fundtierkosten Pauschalvertrag

 Vertrag wurde entsprechend der Beschlussfassung vom 03.04.2025 angepasst

 Vertrag liegt derzeit zur Ausfertigung beim Tierheim und Amtsvorsteher vor

 

Abrechnung Feuerwehreinsätze

 Abrechnungsfähige Einsätze für das Jahr 2020 wurden vollständig umgesetzt

 Abrechnungsfähige Einsätze für das Jahr 2021 wurden vollständig umgesetzt

 Beginn Abrechnung Einsätze für 2022

 

Gemeinsame kommunale Wärmeplanung für 11 Gemeinden des Amtes Neverin (außer Neddemin)

 Bestandsanalyse, Potenzialanalyse und Eignungsprüfung abgeschlossen

 Erarbeitung Entwurf für Öffentlichkeitsbeteiligung und TöB-Beteiligung bis 07/2025 – dann Beteiligungsverfahren von einem Monat

 Endgültige Planerarbeitung bis September 2025 zur Beschlussfassung

 

Controlling- und Berichtswesen per 31.05.2025

 Bauleitplanung: 24 laufende Verfahren

 Hoch- und Tiefbau: 54 laufende Baumaßnahmen

 Tech. Brandschutz: 12 laufende Anschaffungsverfahren

 Fördermittelmanagement: 47 laufende Verfahren

 OWIG-Verfahren 2025: 5 Verfahren wurden eingeleitet

 

Einführung und Nutzen des Standards XPlanung für Flächenplanungen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neverin – Vollvektorisierung von Bauleitplänen in den Standard XPlanung

 Vollvektorisierung der 16 Bauleitplanverfahren des Amtes Neverin zu 33 Prozent abgeschlossen

 

Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes

 Im September 2025 soll die 63. öffentliche Verbandsversammlung stattfinden, welche die Freigabe des Entwurfs der Teilfortschreibung Wind des RREP MS als zentralen Beratungsgegenstand beinhaltet

 Beginn formelles Beteiligungsverfahren im Stadium Entwurf ab Oktober 2025 wahrscheinlich

 Wahrscheinlich werden im Amtsbereich Amt Neverin im Entwurf keine Potenzialflächen für Windkraftenergieanlagen mehr ausgewiesen sein

 

 

Fachbereich Finanzen

 

Haushaltsplanung 2025

Die Haushaltsplanung ist für das Haushaltsjahr 2025 abgeschlossen.

Der Amtshaushalt ist für das Haushaltsjahr 2025 bekannt gemacht.

Die Haushaltsdurchführung hat für die Gemeinden Brunn, Neddemin, Neuenkirchen, Neverin, Sponholz, Staven, Trollenhagen, Blankenhof, Wulkenzin und Zirzow begonnen. Die Haushalte der Gemeinden Beseritz und Woggersin befinden sich im Genehmigungsverfahren bei der unteren Rechtsaufsicht.

 

Entwicklung der Ausgleichszahlungen nach dem KiFöG

Ab dem 01.01.2025 hat sich eine wesentliche Änderung des § 27 KiföG M-V ergeben, die der Landtag am 29.01.2025 beschlossen hat. Rückwirkend zum 1. Januar 2025 erfolgt demnach die Beteiligung der Gemeinden als kindbezogener Anteil an den KiföG-Entgelten in Höhe von 31,49 Prozent an den tatsächlichen Platzkosten. Dieses System löst damit die bislang geltende landesweit einheitliche Wohnsitzgemeindepauschale ab. In der Planung 2025 wurden 200 € pro Kind als pauschaler Ansatz berücksichtigt. Wie sich nun die tatsächlichen Platzkosten pro Kind entwickeln kann noch nicht abgesehen werden, da bis zur Endabrechnung März noch die Pauschalbeträge angerechnet werden und dann unterjährig eine Verrechnung erfolgen wird.

In Zukunft werden auch wieder die Gemeinden, auf deren Gebiet sich Kindertagesstätten befinden, an der Entgeltverhandlung für die Platzkosten beteiligt, so dass hier teilweise schon eine Prognose für die zukünftige Haushaltsplanung gegeben werden kann.

 

Der aktuelle Sachstand sieht so aus, dass die Zahlbeträge der Gemeinden pro Krippenkind in einigen Einrichtungen fast doppelt so hoch sein werden, dafür aber bei den Platzkosten im Hort bei einigen Einrichtungen gespart wird.

Im Moment verhandelt der Landkreis sowie die zuständigen Belegenheitskommunen mit den einzelnen Trägern. Eine konkrete Aussage, wie sich die aktuellen Platzkosten und die entsprechende Umlage für die Kindertagesbetreuung entwickelt, ist noch nicht möglich, da noch nicht alle möglichen neu festgestellten Platzkosten bekannt sind.

 

 

Fachbereich Zentrale Dienste

 

Update Sitzungsmanagementsoftware (Allris)

Der Workshop für die Kommunalpolitiker zur Vorstellung der teils neuen Funktionen sowie zum Austausch von Erfahrungen hat am 13.05.2025 stattgefunden. Neben dem Ablauf der Sitzungsvor- und Nachbereitung wurden insbesondere die Funktionen Beschlussverfolgung, Antragsfunktion (gem. § 29 Abs. 1 KV M-V) und die Einsichtnahme in die gezahlten Aufwandsentschädigungen vorgestellt. An der Veranstaltung haben 17 Kommunalpolitiker teilgenommen.

 

Update Erstellung der Informationsbroschüre (2. Auflage)

Das Manuskript der 2. Auflage der Informationsbroschüre des Amtes Neverin wurde am 22.05.2025 an den erstellenden Verlag versandt. Entsprechend dem vereinbarten Zeitplan sollte die Broschüre entsprechend Ende Juli 2025 gedruckt sein. Die Broschüre in Gänze wird nicht an alle Haushalte verteilt. Alle Haushalte erhalten lediglich Infoflyer. Diese beinhalten neben einem QR-Code zur Online-Ausgabe der Broschüre den Hinweis, dass die Printausgabe beim Amt Neverin bestellt werden kann.

 

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