Einleitungsbeschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens - EV-50-LVB-25-519

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bezeichnung der Maßnahme:

Anwaltlicher Beratungsvertrag

Auszuschreibende Leistung:

Rechtsberatungsvertrag

Vergabenummer:

 

Vergabeart:

 

Kostenrahmen: 

max. 15 T€ pro Jahr

Besonderheiten:

 

Zuschlagskriterien /Gewichtung:

50 % Preis

50 % spezialisierte Rechtsgebiete (öff. Recht, Kommunalrecht, Vergaberecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Abgabenrecht, Grundstücksangelegenheiten)

Einleitung:
Handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit des Amtes gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V?      

ja

Zuschlag:
Handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V?      

Nein, solange der Planansatz im Haushalt nicht überschritten wird handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

 

Die öffentliche Verwaltung sieht sich zunehmend mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, die sowohl aus dem nationalen als auch aus dem europäischen Recht resultieren. Diese betreffen unter anderem Vergabeverfahren, Vertragsgestaltung, Datenschutz, Verwaltungs- und Haushaltsrecht sowie arbeitsrechtliche Fragestellungen. Um diesen Herausforderungen rechtssicher, effizient und wirtschaftlich zu begegnen, ist der Abschluss eines anwaltlichen Beratungsvertrags sinnvoll und notwendig.

 

Ein anwaltlicher Beratungsvertrag bietet folgende Vorteile:

  1. Rechtssicherheit und Risikominimierung: Durch kontinuierliche anwaltliche Begleitung können rechtliche Fehler frühzeitig erkannt und vermieden werden. Dies minimiert das Risiko kostenintensiver Rechtsstreitigkeiten und Reputationsschäden.
  2. Fachliche Spezialisierung: Kanzleien verfügen über spezialisierte Fachanwälte, die fundierte Kenntnisse in den jeweiligen Rechtsgebieten mitbringen und aktuelle Entwicklungen im Blick haben. Diese Expertise kann intern oft nicht in der notwendigen Tiefe vorgehalten werden.
  3. Schnelle Verfügbarkeit: Ein Rahmenvertrag sichert den kurzfristigen Zugriff auf qualifizierte Rechtsberatung, insbesondere bei dringenden oder zeitkritischen Entscheidungen.
  4. Wirtschaftlichkeit und Planbarkeit: Durch die vertragliche Regelung von Beratungsleistungen können Kosten besser kalkuliert und gesteuert werden. Pauschalhonorare oder definierte Stundensätze ermöglichen Planungssicherheit.
  5. Entlastung der Verwaltung: Die externe Rechtsberatung entlastet die internen Fachabteilungen, sodass diese sich stärker auf ihre originären Verwaltungsaufgaben konzentrieren können.

Angesichts der zunehmenden rechtlichen Komplexität im Verwaltungshandeln ist ein anwaltlicher Beratungsvertrag somit ein wirksames Instrument, um die Handlungsfähigkeit und Rechtssicherheit der Verwaltung nachhaltig zu sichern.

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt die Einleitung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zum Abschluss eines anwaltlichen Beratungsvertrags mit Wirkung ab 01.01.2026.

Dafür sind Kosten in Höhe von max. 15 T€ im Haushalt 2026 einzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Mittel sind erstmals ab dem Haushaltsjahr 2026 zu veranschlagen.

Finanziellen Einsparungen lassen sich durch diese Maßnahme nicht ohne weiteres beziffern. Es kommt jedoch zu einer Reduzierung von Fachliteratur von ca. 3,5 T€.

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

x

Ja

x

ergebniswirksam

x

finanzwirksam

 

 

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