Vorlage - VO-36-ZD-25-563
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des ersten Stellvertreters des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Ilka Schmeichel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz
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Information
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21.05.2025
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Sachverhalt
Durch die Wahl zum Bürgermeister des Herrn Wuschke, ist ein neuer erster Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen. Die Gemeindevertretung bestimmt die Stellvertretung des Bürgermeisters. Gewählt ist gemäß § 40 Abs. 1 KV M-V, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält (absolute Mehrheit).
- Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Personen erneut abgestimmt.
- Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, wenn nur eine Person zur Wahl stand.
- Bei zwei oder mehr Personen findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Abstimmungen über Personalangelegenheiten, die durch ein Gesetz als Wahlen bezeichnet sind, erfolgen geheim, sofern ein Mitglied der Gemeindevertretung dies beantragt (§ 32 Abs. 1 KV M-V). Ansonsten wird offen abgestimmt.
Die Wahl des ersten und des zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters erfolgt in getrennten Wahlgängen.
Wahl des ersten Stellvertreters des Bürgermeisters:
Die folgenden Gemeindevertreter/innen werden zur Wahl vorgeschlagen bzw. stellen sich zur Wahl: ……………
Ein Antrag auf geheime Wahl wird
[ ] nicht gestellt, so dass offen abgestimmt wird.
[ ] gestellt. Gemäß der heute beschlossenen Geschäftsordnung können aus der Mitte der Gemeindevertretung dafür mehrere Stimmzähler (min. zwei) bestimmt werden (§ 9 Geschäftsordnung). Auf dem von der Verwaltung vorbereiteten Stimmzettel werden die Namen der Wahlbewerber (Kandidaten) eingetragen und vervielfältigt. Die Wahl erfolgt in einer Wahlkabine o. ä. mit dem dort bereitgelegten Stift.
Jeder Gemeindevertreter hat eine Stimme. Das Wahlergebnis lautet wie folgt:
abgegebene Stimmen: ___
ungültige Stimmen: ___
gültige Stimmen: ___
Die gültigen Stimmen entfielen auf die Kandidaten wie folgt:
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Name |
Anzahl der erreichten Stimmen |
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Damit ist Herr/Frau _________ zum ersten Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
