Vorlage - VO-35-ZD-25-673

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beabsichtigt die ortsansässigen Vereine/Institutionen finanziell zu unterstützen.

Um zukünftig von der Antragsstellung bis zur Abrechnung rechtskonform zu handeln, wurden vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises MSE im Rahmen der überörtlichen Prüfung einige Hinweise zum Verfahrensablauf dargelegt:

Die Gemeinde ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den §§ 2 und 3 KV M-V Zuwendungen unter Beachtung einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nach § 43 Abs. 4 KV M-V an Dritte zu gewähren. Dabei ist der Grundsatz der Nachrangigkeit öffentlicher Leistungen zu beachten, da Zuwendungen nur gewährt werden dürfen, wenn diese der Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben dienen, vom Zuwendungsempfänger tatsächlich benötigt und zweckdienlich verwendet werden. Außerdem ist es zur vollständigen Prüfung eines Antrags notwendig, dass der Zuwendungsempfänger den Zweck der Zuwendung und den dafür vorgesehenen Finanzbedarf präzise benennt, damit feststellbar ist, ob dem durch die Zuwendung begünstigten Zweck ein öffentliches Interesse in Form einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (§§ 2 und 3 KV M-V) zugrunde liegt. Nach Abschluss des Zuwendungszwecks bzw. des Zuwendungszeitraumes ist die Mittelverwendung durch den Zuwendungsempfänger nachzuweisen und abzurechnen.

Da Zahlungen öffentlicher Geldmittel geleistet werden, muss jeder Geschäftsvorfall entsprechend § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik in seiner Entstehung und Abwicklung nachvollziehbar sein und gemäß § 26 Abs. 8 GemHVO-Doppik belegt werden. Dementsprechend ist der Antrag, die Prüfung, der Gemeindevertreterbeschluss und die Abrechnung der Zuwendungen ordnungsgemäß zu dokumentieren und nachzuweisen.

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt folgende Vereine/Institutionen mit bis zu folgenden Beträgen finanziell zu fördern:

 

- Volkssolidarität in Höhe von 2.000 €

- Dorfclub Neverin in Höhe von 5.000 €

- Dorfclub Glocksin in Höhe von 1.000 €

- Freiwillige Feuerwehr Neverin in Höhe von 1.000 €

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Die notwendigen finanziellen Aufwendungen sind Bestandteil der Haushaltsplanung 2025.

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

9.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

28102.5419000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

Loading...