Einleitungsbeschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens - EV-35-BO-25-669

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bezeichnung der Baumaßnahme:

Umfeldgestaltung Gemeindezentrum am KTO Neverin

Auszuschreibende Leistung:

Tiefbau, Landschaftsbau, Pumptrack,

Vergabeart:

Beschränkte Ausschreibung

Kostenrahmen: 

Kostenberechnung 330.000,00 €

Besonderheiten:

Losweise Vergabe – Los 1 Pumptracks; Los 2 Landschaftsbauarbeiten

Zuschlagskriterien /Gewichtung:

100 % Preis

Einleitung:
Handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V?      

ja

Zuschlag:
Handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V?      

Nein, solange der Planansatz im Haushalt nicht überschritten wird handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

Zur weiteren Umsetzung des o. g. Projektes kann die Gemeinde Neverin jetzt, nach Erhalt der Baugenehmigung, die notwendigen Bauleistungen ausschreiben. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung werden hierbei technisch sinnvolle Teillose gebildet. Die Prüfung, Wertung und Beauftragung des wirtschaftlichsten Bieters, erfolgt hierbei so zeitnah wie möglich.  

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt die Einleitung des förmlichen Vergabeverfahrens für die o. g. Maßnahme

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Finanz. Auswirkung

Die notwendigen finanziellen Mittel sind Bestandteil der Haushaltsplanung 2025. Die benötigten Eigenmittel müssen aus der Aufnahme von Investitionskrediten finanziert werden.

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

415.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

36601.0960000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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