Vorlage - VO-32-ZD-25-599

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der vorangegangenen Amtsausschusssitzung wurde angeregt, zukünftig sowohl im öffentlichen Teil wie auch im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung standardmäßig die Tagesordnungspunkte „Bericht des Bürgermeisters“ und „Anfragen der Gemeindevertreter“ aufzunehmen.

 

Mitwirkungsverbot:

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Änderung der Geschäftsordnung vom 06.08.2024 wie folgt.


Artikel 1 – Änderung der Geschäftsordnung


§ 6 Abs. 1 erhält folgende neue Textfassung:

 

Die Sitzungen der Gemeindevertretungen sind grundsätzlich in folgender Reihenfolge durchzuführen:

a) Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

b) Änderungsanträge zur Tagesordnung

c) Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung

d) Bericht des Bürgermeisters über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung

e) Einwohnerfragestunde

f) Abwicklung der Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil

g) Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde

h) Anfragen und Mitteilungen der Gemeindevertreter

i) Schließen des öffentlichen Teils der Sitzung

j) Billigung der Sitzungsniederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung

k) Abwicklung der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil

l) Bericht des Bürgermeisters und Anfragen der Gemeindevertreter

m) Schließen der Sitzung.

Artikel 2 – Inkrafttreten


Die 1. Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

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Finanz. Auswirkung

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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