Vorlage - VO-32-BO-25-600
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Brunn über die Aufhebung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Brunn für die Ortslage Roggenhagen vom 13.05.1992
1. Aufstellungsbeschluss
2. Einleitungsbeschluss zur Durchführung des Vergabeverfahrens zur Vergabe einer Planungsleistung zur Erarbeitung der Satzung über die Aufhebung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Brunn für die Ortslage Roggenhagen vom 13.05.1992
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.05.2025
|
Sachverhalt
Der Bürgermeister, Herr Schenk, führt zum Sachverhalt und der bauordnungsrechtlichen Problematik in der Bahnhofstraße aus.
Die Abgrenzungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Brunn für die Ortslage Roggenhagen vom 13.05.1992 stellt eine Innenbereichssatzung im Sinne des § 34 Abs. 4 BauGB dar. In dieser Satzung hat die Gemeinde Brunn sowohl die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils in Roggenhagen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB festgelegt und eben auch eine Abrundung des Ortsteils nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB vorgenommen. Deshalb muss die Satzung über die Aufhebung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Brunn für die Ortslage Roggenhagen nach § 34 Abs. 6 BauGB in einem formellen Verfahren, dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, aufgestellt werden.
Im Zuge mehrerer Baugenehmigungsstreitverfahren im Geltungsbereich dieser Satzung, insbesondere im Bereich der Bahnhofstraße, ist festzustellen, dass die Satzung in ihrer derzeitigen Fassung nicht mehr den tatsächlichen, örtlichen, über die Jahre gewachsenen baulichen Entwicklungen entspricht. Die bauliche Struktur hat sich derart verändert, dass die bestehende Satzung den aktuellen Anforderungen an eine ordnungsgemäße städtebauliche Entwicklung und der gegenwärtigen Realität nicht mehr gerecht wird.
Zudem erweist sich die Satzung als nicht mehr ausreichend geeignet, eine rechtsverbindliche Regelung zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu gewährleisten. Die bisherigen praktischen Erfahrungen sowie die in den Streitverfahren gewonnenen Erkenntnisse lassen darauf schließen, dass eine Aufhebung der Satzung erforderlich ist, um neue, zeitgemäße Planungsansätze entwickeln zu können.
Mit der Erarbeitung dieser Aufhebungssatzung muss ein externes Planungsbüro beauftragt werden. Sodass die Gemeindevertretung mit diesem Beschluss auch über die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Vergabe einer freiberuflichen Planungsleistung entscheiden kann.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Aufstellung der Satzung über die Aufhebung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Brunn für die Ortslage Roggenhagen vom 13.05.1992. Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung umfasst den gesamten Geltungsbereich Abgrenzungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Brunn für die Ortslage Roggenhagen vom 13.05.1992.
- Die Aufstellung der Aufhebungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
- Die Gemeindevertretung beauftragt die Amtsverwaltung zur Einholung entsprechender Honorarangebote und zur Durchführung eines den Wertgrenzen entsprechenden Vergabeverfahrens. Die anschließende Zuschlagserteilung ist jedem Fall der laufenden Verwaltung gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung MV zuzuordnen.
Finanz. Auswirkung
Die notwendigen finanziellen Aufwendungen sind Bestandteil der Haushaltsplanung 2025.
|
Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
|||||
|
|
Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
||||
|
X |
Ja |
|
ergebniswirksam |
|
finanzwirksam |
|
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
1.000,00 € |
||||
|
Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
51100.5625500 |
|||
|
|
||||||
|
b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
|||||
|
Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
||||
|
zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||
|
Bemerkungen: TEST
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
||||
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||||
|
2. folgende Mehreinnahmen: |
||||||
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||||
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||||
|
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
|||||
|
Folgekosten (zu a.) und b.)) |
||||||
|
|
Nein |
|||||
|
|
Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
|||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3,9 MB
|
