Vorlage - VO-34-BO-25-715

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der grundhaften Erneuerung der OD Ihlenfeld soll auch die Straßenbeleuchtung erneuert werden. In der engeren Auswahl zur Erneuerung Stehen die Lampenmodelle „Laterne“ von Siteko und die Lampe „Torsten“ von Leipziger Leuchten. (Beide Datenblätter sind als Anlage beigefügt)

Beide Leuchten können mit identischen Leuchten-Eigenschaften konfiguriert und bestellt werden.

 

Vor- und Nachteile:

„Laterne“

Vorteile:
ca. 90 % der Straßenbeleuchtung in Ihlenfeld erfolgt mit Leuchten dieses Typs.

Eine schrittweise Umstellung der bestehenden Straßenbeleuchtung wäre somit ohne Durchmischung der Straßenbeleuchtung möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit nur das Leuchtmittel in der Laterne durch eine moderne LED-Einheit auszutauschen, was die Umrüstung günstiger machen könnte.

Durch Beschränkung auf wenige Leuchten-Modelle ist für das beauftragte Fachunternehmen die Vorhaltung von Ersatzteilen einfacher, was die Störungsbeseitigung beschleunigt.

Da in den Nächsten Jahren aus finanzieller Sicht nicht davon auszugehen ist, das ganze Straßenzüge grundhaft mit neuen LED-Leuchten erneuert werden wäre es sinnvoll bei dem bestehenden Modell zu bleiben.

 

Nachteil: 
Die Siteko Laterne kostet ca. 700- 800€ (netto) pro Stück.

 

„Torsten“

Vorteil:
Die Leuchten sind pro Stück ca. 200-300€ (netto) günstiger als die komplette Siteko Laterne.

Kosten pro Stück ca. 550€ (netto)

 

Nachteil:
Durch die Verwendung eines 6. Leuchtentyps steigt die Durchmischung in der Gemeinde.

Auf Grund der finanziellen Situation ist nicht davon auszugehen, dass die Lampen zeitnah in großem Umfang im ganzen Dorf getauscht werden können.   

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt:

 

(  ) zukünftig neu zu errichtende Straßenlampen mit dem Lampenmodell Siteko Laterne auszustatten und alte Straßenlampen schrittweise durch neue Leuchtmittel oder neue Leuchteinheiten auf LED umzurüsten.

 

(  ) zukünftig neu zu errichtende Straßenlampen mit dem Lampenmodell Leipziger Leuchten Torsten auszustatten und alte Straßenlampen schrittweise durch Lampen dieses Typs auszutauschen.

 

(  ) Die Eigenschaften der Lampen in Bezug auf Abstrahlwinkel, Dimmung etc. werden gesondert mit dem Bauausschuss abgestimmt.

(  ) Die Farbtemperatur wird auf 2700 Kelvin festgelegt.

 

(  ) Die Montage der gewählten Lampen im Bereich der Ortsdurchfahrt Ihlenfeld soll durch das Amt durchgeführt werden. 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

    x 

Ja

 

ergebniswirksam

x

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

25.000,00 €

Gesamtkosten:

25.000,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

54100.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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