Vorlage - VO-50-ZD-25-505

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Entsprechend Artikel 3 des Grundgesetzes fördert der Staat die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Die Landesverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern regelt zur Gleichstellung von Männern und Frauen in Artikel 13, dass es Aufgabe der Landes, der Gemeinden, der Kreise und der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung ist, die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen zu fördern.

Gem. § 142 Abs. 6 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern, haben Ämter eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Entsprechend der Hauptsatzung des Amtes Neverin ist eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

 

Dieses Ehrenamt wurde im Dezember 24 öffentlich ausgeschrieben. Daraufhin bewarben sich Frau Klose und Frau Wiedemann (Bewerbungen als Anlagen beigefügt).

 

Laut § 8 der Hauptsatzung erhält die Gleichstellungsbeauftragte eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 160 € pro Monat.

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin bestellt die folgende Bewerberin ab dem 04.04.2025 zur ehrenamtlich tätigen Gleichstellungsbeauftragten:

 

(zutreffendes bitte ankreuzen)

[ ] Frau Klose

[ ] Frau Wiedemann.

 

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Finanz. Auswirkung

Die notwendigen finanziellen Mittel sind Bestandteil der Haushaltsplanung 2025. 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

X   

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

2.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

11104.5011100

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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