Information - VO-50-LVB-24-496

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Aufgrund des Todes von Herrn Schult ist ein weiteres Mitglied des Amtsausschusses in den Finanzausschuss zu wählen.

 

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach § 136 Abs. 1 KV M-V durch eine Wahl. Abstimmungen über Personalangelegenheiten, die durch ein Gesetz als Wahlen bezeichnet sind, erfolgen geheim, sofern ein Mitglied des Amtsausschusses dies beantragt (§ 135 i. V. m. § 32 Abs. 1 KV M-V). Ansonsten wird offen abgestimmt.

 

Die folgenden Amtsausschussmitglieder werden zur Wahl vorgeschlagen bzw. stellen sich zur Wahl:

…………

…………

…………

 

Ein Antrag auf geheime Wahl wird

 

[  ] nicht gestellt, so dass offen abgestimmt wird.

 

[  ] gestellt. Gemäß der Geschäftsordnung können aus der Mitte des Amtsausschusses dafür mehrere Stimmzähler (min. zwei) bestimmt werden (§ 9 Geschäftsordnung). Auf dem von der Verwaltung vorbereiteten Stimmzettel werden die Namen der Wahlbewerber (Kandidaten) eingetragen und vervielfältigt. Die Wahl erfolgt in einer Wahlkabine o. ä. mit dem dort bereitgelegten Stift.

 

Jeder Gemeindevertreter hat so viele Stimmen, wie Ausschusssitze zu besetzen sind (d. h. hier nur 1 Stimme). Das Wahlergebnis lautet wie folgt:

 

abgegebene Stimmen: ___

ungültige Stimmen: ___

gültige Stimmen:  ___

 

Die gültigen Stimmen entfielen auf die Kandidaten wie folgt:

Name

Anzahl der erreichten Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Demnach ist ……………………. in den Finanzausschuss des Amtes Neverin gewählt.

 

Loading...